Konfigurator · Mobbing & Bossing

Ihre Schreiben gegen Mobbing.

Vier anwaltlich geprüfte Vorlagen für Betroffene — Beschwerde beim Arbeitgeber (§ 84 BetrVG), AGG-Entschädigung fristwahrend geltend machen (§ 15 AGG), Schmerzensgeld und Unterlassung durchsetzen sowie eine faire Trennung mit Abfindung vorbereiten. Vorlage wählen, Felder ausfüllen, als Word oder PDF herunterladen.

4 Vorlagen Mit Normen aus AGG, BGB & BetrVG Rechtsstand 2026
Schritt für Schritt

1.Schreiben konfigurieren.

Vorlage wählen, Felder ausfüllen, Vorschau prüfen, herunterladen. Jedes Schreiben nennt die einschlägigen Normen. Wichtig: Bei Bezug zu einem geschützten Merkmal wahrt nur die schriftliche Geltendmachung binnen zwei Monaten Ihre AGG-Ansprüche (§ 15 Abs. 4 AGG).

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Mobbing & Bossing

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Unsicher, welches Schreiben passt?Der Mobbing- & Bossing-Check ordnet Ihren Fall in einer Minute ein und schlägt das passende Schreiben vor — mit Ansprüchen und Fristen.
Wichtiger Hinweis — keine Rechtsberatung. Diese Musterschreiben dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung im Einzelfall dar. Ob Mobbing vorliegt, hängt von der Gesamtschau des Einzelfalls ab. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen; die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko.
Rechtlicher Rahmen

2.Rechtliche Erläuterungen.

Welches Schreiben passt — und worauf Sie achten sollten.

Diese Vorlagen decken die typischen Wege bei Mobbing und Bossing ab: die interne Beschwerde, die Durchsetzung von Ansprüchen (AGG-Entschädigung oder Schmerzensgeld) und die faire Trennung. Welcher Weg richtig ist, hängt vor allem davon ab, ob die Anfeindungen an ein geschütztes Merkmal anknüpfen und wie gut die Vorfälle dokumentiert sind.

Welches Schreiben passt?

  • Sie wollen bleiben und Abhilfe erreichen: Beschwerde beim Arbeitgeber (§ 84 BetrVG) mit Aufforderung zu Schutzmaßnahmen (§ 12 AGG).
  • Die Anfeindungen knüpfen an ein Merkmal an: AGG-Entschädigung fristwahrend geltend machen (§ 15 AGG) — binnen zwei Monaten (§ 15 Abs. 4 AGG).
  • Es geht um Persönlichkeitsrecht und Gesundheit: Unterlassung und Schmerzensgeld verlangen (§§ 823, 253 BGB).
  • Sie wollen ausscheiden: einvernehmliche Trennung gegen Abfindung vorbereiten — mit Blick auf die Sperrzeit (§ 159 SGB III).

Worauf es ankommt.

Der wichtigste Hebel ist die Dokumentation: Außerhalb des AGG tragen Sie die Darlegungs- und Beweislast für jeden einzelnen Vorfall. Führen Sie ein Mobbing-Tagebuch, benennen Sie Zeugen und sichern Sie E-Mails, Chatnachrichten und ärztliche Atteste. Bei Merkmalsbezug greift die Beweislasterleichterung des § 22 AGG — dann müssen Sie nur Indizien darlegen. Beachten Sie die Zwei-Monats-Frist des § 15 Abs. 4 AGG; für allgemeine Ansprüche gilt die dreijährige Verjährung (§§ 195, 199 BGB), die aber verwirken kann.

Ein Schreiben ersetzt keine Klage. Wird Ihnen als Reaktion auf eine Beschwerde gekündigt, greift das Maßregelungsverbot (§ 612a BGB) — die Kündigungsschutzklage muss dann aber binnen drei Wochen ab Zugang erhoben werden (§ 4 KSchG).

Stand 2026

3.Leitlinien der Rechtsprechung.

Die praktisch wichtigsten Grundsätze. Aktenzeichen nennen wir nur bei gesicherter Fundstelle; im Übrigen geben wir gefestigte Rechtsprechung wieder.

BAG16.05.2007
8 AZR 709/06

Mobbing-Begriff.

Mobbing sind fortgesetzte, aufeinander aufbauende Anfeindungen, Schikanen oder Diskriminierungen; maßgeblich ist die Gesamtschau der Vorfälle.

BAGst. Rspr.
§ 22 AGG

Beweislast bei Diskriminierung.

Legt die betroffene Person Indizien für eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals dar, trägt der Arbeitgeber die Beweislast für das Gegenteil.

BAGst. Rspr.
§ 253 BGB

Schmerzensgeld.

Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft Persönlichkeitsrecht oder Gesundheit, kommt ein Anspruch auf Schmerzensgeld bzw. Geldentschädigung in Betracht.

BSGst. Rspr.
§ 159 SGB III

Sperrzeit & wichtiger Grund.

Ein wichtiger Grund kann eine Sperrzeit ausschließen; bei mobbingbedingter Eigenlösung ist er vom Arbeitnehmer darzulegen.

Häufige Fragen

4.Fragen & Antworten (FAQ).

Sieben Fragen rund um die Schreiben.

Weiterführend

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Kontakt

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Sie möchten Ihren Fall oder ein Schreiben prüfen lassen? Schildern Sie Ihr Anliegen — am besten mit dem Datum des letzten Vorfalls.

Schlagworte
Mobbing Beschwerde Muster § 84 BetrVG AGG Entschädigung § 15 AGG Frist Schmerzensgeld Mobbing Unterlassung Bossing § 253 BGB Aufhebungsvertrag Abfindung
Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Schreiben bilden anerkannte Grundsätze aus AGG, BGB, BetrVG und SGB III sowie die Rechtsprechung des BAG ab; Aktenzeichen nur bei gesicherter Fundstelle. Stand: 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de, bundesarbeitsgericht.de. Der Einzelfall kann abweichen.