Mangel in der Wohnung? Sie zahlen zu viel Miete.
Bei Schimmel, Heizungsausfall, Lärm oder Wasserschaden ist die Miete kraft Gesetzes gemindert (§ 536 BGB) — oft rückwirkend. Fordern Sie jetzt Ihre kostenlose Ersteinschätzung an; wir leiten Ihren Fall an einen Fachanwalt für Mietrecht aus unserem Netzwerk weiter.
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Wie viel dürfen Sie mindern?
Orientierung nach gängigen Mietminderungstabellen — die genaue Quote hängt vom Einzelfall ab.
Mietmangel? Der Fachanwalt erklärt Ihre Rechte
Unser Fachanwalt erklärt im Video, wann Sie die Miete mindern dürfen, wie Sie den Mangel richtig anzeigen und Fehler vermeiden. Der Ratgeber wird derzeit produziert und erscheint in Kürze an dieser Stelle.
Bald verfügbar
Unser Video-Ratgeber zur Mietminderung wird derzeit produziert und erscheint in Kürze an dieser Stelle.
Bis dahin erhalten Sie mit der kostenlosen Ersteinschätzung sofort Hilfe.
Ersteinschätzung anfordernWelcher Mangel liegt bei Ihnen vor?
Ein Mangel ist jede Abweichung vom vertragsgemäßen Zustand, die den Gebrauch der Wohnung mehr als unerheblich beeinträchtigt. Dann ist die Miete gemindert.
Schimmel & Feuchtigkeit
Feuchte Wände, Stockflecken, modriger Geruch — je nach Umfang eine der häufigsten Minderungsursachen.
Heizung & Warmwasser
Ausfall oder zu geringe Leistung, besonders im Winter — hier sind hohe Minderungsquoten möglich.
Lärm & Baustelle
Anhaltender Bau-, Verkehrs- oder Nachbarschaftslärm über das zumutbare Maß hinaus.
Wasserschaden & Nässe
Undichte Fenster oder Leitungen, Rohrbruch, eindringendes Wasser und die Folgeschäden.
Wohnung zu klein
Weicht die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 % von der vereinbarten ab, ist das ein Mangel.
Ungeziefer & Hygiene
Schädlingsbefall, defekte Sanitäranlagen oder ausgefallene Aufzüge und Gemeinschaftseinrichtungen.
In drei Schritten zum Fachanwalt
Kostenlos und ohne Verpflichtung. Sie schildern Ihren Fall, wir prüfen und vermitteln — Sie entscheiden.
Fall schildern
Beschreiben Sie den Mangel im Formular — Art, Warmmiete, seit wann. Optional laden Sie Fotos, Mängelprotokoll oder den Mietvertrag hoch.
ca. 2 MinutenKostenlose Ersteinschätzung
Ein Fachanwalt für Mietrecht aus unserem Netzwerk prüft die Minderungsquote, die Anzeige und Ihre Ansprüche und meldet sich bei Ihnen.
durch FachanwaltAnsprüche durchsetzen
Auf Wunsch fordert die Kanzlei Mängelbeseitigung, setzt die Minderung durch und holt zu viel gezahlte Miete zurück — außergerichtlich oder vor Gericht.
nur wenn Sie es wollenWas Ihnen bei einem Mietmangel zusteht
Ein Mangel löst mehrere Rechte zugleich aus. Wichtig ist die richtige Reihenfolge — und dass Sie nicht zu viel oder zu wenig mindern.
- Minderung kraft Gesetzes: Die Miete ist ab Mangelbeginn automatisch herabgesetzt (§ 536 BGB) — bei mehr als unerheblichen Mängeln.
- Berechnung von der Bruttomiete: Maßstab ist die Warm-, nicht die Nettokaltmiete (st. Rspr. des BGH).
- Zurückbehaltungsrecht: Bis zur Beseitigung darf zusätzlich ein Druckzuschlag einbehalten werden (§ 320 BGB).
- Unter Vorbehalt zahlen, um die Rückforderung zu viel gezahlter Miete zu sichern.
- Instandsetzung: Anspruch auf Herstellung des vertragsgemäßen Zustands (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB).
- Selbstvornahme nach Fristsetzung mit Aufwendungsersatz (§ 536a Abs. 2 BGB).
- Schadensersatz bei Verschulden oder anfänglichem Mangel (§ 536a Abs. 1 BGB).
- Außerordentliche Kündigung bei Gesundheitsgefahr oder erheblicher Beeinträchtigung (§ 543, § 569 BGB).
- Mängelanzeige: Zeigen Sie den Mangel unverzüglich an (§ 536c BGB) — sonst drohen Rechtsverluste.
- Dokumentation: Fotos mit Datum, Mängelprotokoll, Lärm-/Temperaturprotokoll und Zeugen.
- Rückforderung zu viel gezahlter Miete (§ 812 BGB) — bei Zahlung unter Vorbehalt.
- Fristen: Regelverjährung drei Jahre (§§ 195, 199 BGB).
Rechtlicher Rahmen — Bund & EU
Das Mietrecht ist überwiegend national geprägt und durch den BGH ausgeformt — doch der EU-Verbraucher- und Klauselschutz sowie das Gebäudeenergierecht wirken unmittelbar hinein.
Was Sie erreichen können
Je nach Lage geht es um weniger Miete, die Beseitigung des Mangels — oder um Geld, das Sie zurückbekommen.
Weniger Miete
Für die Dauer des Mangels zahlen Sie nur die geminderte Miete — bei erheblichen Mängeln oft deutlich weniger, auch rückwirkend ab Mangelbeginn.
Mangel wird beseitigt
Der Vermieter muss instand setzen. Bleibt er untätig, kommen Selbstvornahme auf seine Kosten (§ 536a) oder gerichtliche Durchsetzung in Betracht.
Geld zurück
Zu viel gezahlte Miete lässt sich zurückfordern (§ 812 BGB); bei Verschulden oder Folgeschäden kommt Schadensersatz hinzu (§ 536a).
Hinweis: Mindern Sie nicht eigenmächtig zu hoch — bei einem Zahlungsrückstand droht die Kündigung (§ 543 Abs. 2 BGB). Zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt und lassen Sie die Quote prüfen.
Der schnelle Weg zum richtigen Anwalt
- Spezialisierung statt ZufallWir vermitteln gezielt an Fachanwältinnen und Fachanwälte für Mietrecht.
- Kein falscher SchrittDie richtige Minderungsquote und die korrekte Anzeige schützen vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs.
- Transparent & datensparsamIhre Angaben nutzen wir ausschließlich zur Weiterleitung an eine Kooperationskanzlei — DSGVO-konform.
- Kostenklarheit von Anfang anDie Ersteinschätzung ist kostenlos. Über Rechtsschutz und Prozesskostenhilfe klären wir vorab auf.
Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Rechtsstand Juli 2026.
Werkzeuge & Soforthilfe im Überblick
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LexMart erbringt selbst keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 2 RDG und keine Rechtsberatung. Wir informieren und vermitteln Ihre Anfrage an unabhängige Kooperationskanzleien; das Mandat kommt ausschließlich zwischen Ihnen und der Kanzlei zustande. Die Werte des Rechners und Angaben zu Quoten, Ansprüchen und Fristen sind allgemeine Orientierung nach gängigen Tabellen und ersetzen keine anwaltliche Prüfung. Mindern Sie nicht eigenmächtig zu hoch — bei Zahlungsverzug droht die Kündigung (§ 543 BGB); zahlen Sie im Zweifel unter Vorbehalt. Rechtsstand Juli 2026, deutsches und europäisches Recht.