Fall-Check · Verkehrsrecht

Unfall oder Bußgeld — was können Sie tun?

Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine erste Einordnung: Haftungsquote und Ansprüche nach dem Unfall oder Einspruchsfrist, Punkte- und Fahrverbotsgefahr beim Bußgeld — mit dem konkreten nächsten Schritt. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.

Einspruchsfrist § 67 OWiG §§ 7, 17, 18 StVG · § 249 BGB Rechtsstand 2026
So funktioniert der Check

Drei Schritte zur ersten Einordnung

1.Situation wählenUnfallgeschädigter, Unfallverursacher oder Bußgeldbescheid erhalten.
2.Ergebnis erhaltenHaftungsquote und Ansprüche oder Einspruchsfrist und Fahrverbotsgefahr — ohne Anmeldung.
3.Weiter entscheidenAnwaltliche Ersteinschätzung, PDF-Kurzgutachten oder passendes Schreiben erstellen.
Rechtlicher Hintergrund

Worauf es im Verkehrsrecht ankommt

Beim Bußgeld zählen zwei Wochen.

Gegen einen Bußgeldbescheid müssen Sie binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Maßgeblich ist der Zugang, nicht der Poststempel. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid rechtskräftig — Punkte, Geldbuße und ein etwaiges Fahrverbot stehen dann fest. Der Einspruch braucht keine Begründung; sinnvoll ist es, zuerst Akteneinsicht zu nehmen.

Nach dem Unfall entscheidet die Haftungsquote.

Wer einen Unfall unverschuldet erleidet, hat gegen den Halter und dessen Haftpflichtversicherer Anspruch auf vollen Schadensersatz (§§ 7, 18 StVG, § 249 BGB). Häufig wird der Schaden aber nach einer Haftungsquote geteilt (§ 17 StVG) — etwa auf Parkplätzen oder bei ungeklärtem Hergang. Gute Dokumentation (Polizei, Zeugen, Fotos) verbessert Ihre Position erheblich.

Diese Positionen kann der Geschädigte fordern.

Zu ersetzen sind neben den Reparaturkosten bzw. dem Wiederbeschaffungsaufwand insbesondere die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten, die Kosten eines eigenen Sachverständigengutachtens, eine Auslagenpauschale und die Anwaltskosten. Der Versicherer muss in angemessener Prüffrist regulieren.

Häufige Fragen

Fragen zum Verkehrsrecht-Check

Keine Rechtsberatung im Einzelfall

Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Haftungsquoten und Fahrverbotsschwellen sind Orientierungswerte; maßgeblich sind der konkrete Hergang, die Messung und der Einzelfall. Wegen der zweiwöchigen Einspruchsfrist sollten Sie bei einem Bußgeldbescheid unverzüglich handeln. Eine verbindliche Prüfung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.

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