Können Sie den Vertrag noch widerrufen?
Onlinekauf, Haustürgeschäft oder Abo: Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie eine Einordnung, ob ein Widerrufsrecht besteht, ob die 14-Tage-Frist noch läuft und wie die Rückabwicklung funktioniert. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.
Drei Schritte zur ersten Einordnung
Worauf es beim Widerruf ankommt
14 Tage — und ohne Belehrung deutlich länger.
Bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen haben Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§§ 312g, 355 BGB). Die Frist beginnt bei Waren erst mit deren Erhalt und setzt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung voraus:
Wurde nicht oder falsch belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu zwölf Monate und 14 Tage (§ 356 Abs. 3 BGB). Der Widerruf muss eindeutig erklärt werden — eine kommentarlose Rücksendung genügt nicht immer.
Nicht alles ist widerruflich.
Das Gesetz nennt Ausnahmen (§ 312g Abs. 2 BGB): etwa individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Ware, entsiegelte Hygieneartikel oder Ton-/Videoaufnahmen. Bei digitalen Inhalten erlischt das Widerrufsrecht, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Ausführung vor Fristablauf beginnt, und Sie Ihren Rechtsverlust bestätigt haben (§ 356 Abs. 5 BGB). Bei Dienstleistungen, die auf Ihren Wunsch bereits vollständig erbracht wurden, kann das Widerrufsrecht ebenfalls erlöschen.
Rückabwicklung Zug um Zug.
Nach dem Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren: Der Unternehmer erstattet Kaufpreis und Standard-Hinsendekosten binnen 14 Tagen, Sie senden die Ware zurück (§§ 357, 355 Abs. 3 BGB). Die Kosten der Rücksendung können Ihnen auferlegt sein, wenn darüber belehrt wurde. Für einen Wertverlust durch übermäßige Nutzung können Sie haften.
Fragen zum Widerrufs-Check
Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Die Einordnung erfolgt in drei Stufen, nicht als Prozentwert. Ob eine Ausnahme greift oder ordnungsgemäß belehrt wurde, ist im Einzelfall zu prüfen. Eine verbindliche Prüfung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.