Gehört das Nebengrundstück zum steuerfreien Familienheim?
Nach dem BFH-Urteil vom 17. Juni 2026 ist die wirtschaftliche Einheit begünstigt, nicht das bebaute Flurstück. Der Check ordnet Ihren Fall ein — und zeigt, welcher Bescheid der richtige Angriffspunkt ist.
Drei Schritte zur Einordnung
Die vier Voraussetzungen und die neue Weichenstellung
Der Umfang entscheidet sich vor dem Erbschaftsteuerbescheid.
Was das BFH-Urteil ändert — und was nicht.
Der Begriff des bebauten Grundstücks in § 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG ist bewertungsrechtlich auszulegen. Gemeinsam genutzte Garten- und Wegeflächen können damit in die Befreiung fallen, wenn sie zur festgestellten wirtschaftlichen Einheit gehören. Nicht geändert haben sich Selbstnutzung, unverzüglicher Einzug, Wohnflächengrenze und Behaltensfrist — es entsteht keine pauschale Steuerfreiheit für Nachbarflurstücke.
Fragen zum Familienheim-Check
Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG, § 2 StBerG). Die Einordnung ersetzt keine Prüfung von Feststellungs- und Steuerbescheid. Fristen laufen unabhängig davon — Einspruchsfrist ein Monat nach Bekanntgabe.