Fall-Check · Medien- und KI-Recht

Braucht dieser KI-Inhalt eine Offenlegung?

Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026 — aber nicht für jeden Inhalt und nicht für jede Rolle. Beantworten Sie fünf Fragen und erhalten Sie eine Einordnung samt Formulierungsvorgabe. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.

Art. 50 KI-VO · VO (EU) 2024/1689 Anwendbar seit 02.08.2026 Leitlinien vom 20.07.2026
So funktioniert der Check

Drei Schritte zur Einordnung

1.Inhalt einordnenRolle, Inhaltstyp, Veröffentlichung, Prüfung und Verantwortlichkeit.
2.Ergebnis erhaltenPflicht oder Ausnahme, mit Anforderungen an Form und Zeitpunkt.
3.UmsetzenLabeltext, Nachweisunterlagen und Checkliste für das Audit.
Rechtlicher Hintergrund

Vier Pflichten, die nebeneinander gelten

Art. 50 KI-VO unterscheidet nach Inhaltstyp, nicht nach Werkzeug.

Entscheidend ist nicht, welches System eingesetzt wurde, sondern welcher Inhalt entsteht und in welcher Rolle Sie handeln.

Absatz 1Interaktion mit einem KI-System muss erkennbar sein — Chatbots, Sprachassistenten, KI-Telefonie. Ausnahme nur bei Offensichtlichkeit.
Absatz 2Anbieter müssen synthetische Ausgaben maschinenlesbar markieren. Übergangsfrist bis 02.12.2026 nur für Altsysteme.
Absatz 3Information bei Emotionserkennung und biometrischer Kategorisierung.
Absatz 4Offenlegung bei Deepfakes und bei KI-Texten zu Angelegenheiten öffentlichen Interesses. Redaktionelle Ausnahme nur bei substanzieller Prüfung und benannter Verantwortung.

Form und Zeitpunkt regelt Absatz 5: klar, erkennbar, spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition, barrierefrei.

Die redaktionelle Ausnahme ist eng.

Nach den finalen Leitlinien der EU-Kommission genügen reine Rechtschreib-, Grammatik- oder Formatkontrollen nicht. Verlangt ist eine inhaltliche Prüfung und eine benannte Person oder Organisation, die die redaktionelle Verantwortung trägt. Ohne Dokumentation lässt sich die Ausnahme im Streitfall nicht belegen.

Häufige Fragen

Fragen zum KI-Offenlegungs-Check

Orientierung, keine Compliance-Zusage

Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Die Einordnung ersetzt keine Prüfung Ihrer konkreten Systeme, Verträge und Prozesse. Rechtsstand: August 2026.

Labelsystem im Detail