Braucht dieser KI-Inhalt eine Offenlegung?
Die Transparenzpflichten des Art. 50 KI-VO gelten seit dem 2. August 2026 — aber nicht für jeden Inhalt und nicht für jede Rolle. Beantworten Sie fünf Fragen und erhalten Sie eine Einordnung samt Formulierungsvorgabe. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.
Drei Schritte zur Einordnung
Vier Pflichten, die nebeneinander gelten
Art. 50 KI-VO unterscheidet nach Inhaltstyp, nicht nach Werkzeug.
Entscheidend ist nicht, welches System eingesetzt wurde, sondern welcher Inhalt entsteht und in welcher Rolle Sie handeln.
Form und Zeitpunkt regelt Absatz 5: klar, erkennbar, spätestens bei der ersten Interaktion oder Exposition, barrierefrei.
Die redaktionelle Ausnahme ist eng.
Nach den finalen Leitlinien der EU-Kommission genügen reine Rechtschreib-, Grammatik- oder Formatkontrollen nicht. Verlangt ist eine inhaltliche Prüfung und eine benannte Person oder Organisation, die die redaktionelle Verantwortung trägt. Ohne Dokumentation lässt sich die Ausnahme im Streitfall nicht belegen.
Fragen zum KI-Offenlegungs-Check
Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Die Einordnung ersetzt keine Prüfung Ihrer konkreten Systeme, Verträge und Prozesse. Rechtsstand: August 2026.