Ist Ihr Guthaben ausreichend geschützt?
Kontopfändung oder P-Konto: Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie eine Einordnung — reicht der automatische Grundfreibetrag, welche Erhöhungsbeträge stehen Ihnen zu und wann hilft ein Antrag bei Gericht? Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.
Drei Schritte zur ersten Einordnung
Worauf es beim Pfändungsschutz ankommt
Grundschutz automatisch — Erhöhung auf Nachweis.
Jedes Girokonto lässt sich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln (§ 850k ZPO). Dann ist ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch geschützt; er wird jährlich zum 1. Juli angepasst. Darüber hinaus schützen weitere Beträge:
Die Erhöhungsbeträge weisen Sie mit einer Bescheinigung nach (von Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder anerkannter Schuldnerberatung). Reicht auch das nicht, kann das Vollstreckungsgericht einen individuellen Freibetrag festsetzen (§ 850k Abs. 4, § 906 ZPO).
Nur ein P-Konto — und Guthaben ist übertragbar.
Jede Person darf nur ein P-Konto führen (§ 850k Abs. 3 ZPO). Nicht verbrauchtes geschütztes Guthaben kann in Grenzen in den Folgemonat übertragen werden (Ansparschutz). Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen genießen zusätzlichen Schutz (§ 902 ZPO). Wichtig: Der Schutz greift erst mit der Umwandlung — diese können Sie jederzeit verlangen, rückwirkend zum Monatsersten.
Fragen zum P-Konto-Check
Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Die konkreten Freibeträge ändern sich jährlich; maßgeblich sind die aktuellen Tabellenwerte und Ihr Einzelfall. Bei einer laufenden Pfändung hilft eine anerkannte Schuldnerberatung schnell und oft kostenlos. Die Einordnung erfolgt in drei Stufen, nicht als Prozentwert.