Fall-Check · Erbrecht

Enterbt — steht Ihnen der Pflichtteil zu?

Übergangen oder enterbt? Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie eine Einordnung: Besteht ein Pflichtteilsanspruch, kommt bei Schenkungen eine Pflichtteilsergänzung hinzu, welche Auskunft können Sie verlangen — und wann verjährt der Anspruch? Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.

§§ 2303, 2325, 2314 BGB Verjährung: 3 Jahre Rechtsstand 2026
So funktioniert der Check

Drei Schritte zur ersten Einordnung

1.Situation schildernVerhältnis zum Erblasser, Testament, Enterbung, Schenkungen und Zeitpunkt.
2.Ergebnis erhaltenPflichtteil, mögliche Ergänzung, Auskunftsrecht und Verjährung — ohne Anmeldung.
3.Weiter entscheidenAnwaltliche Ersteinschätzung, PDF-Kurzgutachten oder Musterschreiben.
Rechtlicher Hintergrund

Worauf es beim Pflichtteil ankommt

Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wer durch Testament enterbt wurde, aber zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehört, hat einen Anspruch in Geld:

½ PflichtteilsquoteDer Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) — als reiner Geldanspruch gegen die Erben.

Pflichtteilsberechtigt sind nur bestimmte nahe Angehörige:

Abkömmlinge (Kinder, Enkel)Ehe- / eingetragene PartnerEltern (wenn keine Abkömmlinge)

Geschwister und weiter entfernte Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt. Der Anspruch richtet sich gegen den oder die Erben und ist auf Zahlung gerichtet — nicht auf einzelne Nachlassgegenstände.

Schenkungen können den Pflichtteil erhöhen.

Hat der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt, kann eine Pflichtteilsergänzung hinzukommen (§ 2325 BGB). Schenkungen der letzten zehn Jahre werden anteilig berücksichtigt — im ersten Jahr voll, dann pro Jahr um ein Zehntel abschmelzend (§ 2325 Abs. 3 BGB). Bei Schenkungen an den Ehegatten läuft die Frist oft erst ab Auflösung der Ehe. Zur Berechnung steht Ihnen ein Auskunftsanspruch gegen die Erben zu, notfalls durch ein notarielles Nachlassverzeichnis (§ 2314 BGB).

Häufige Fragen

Fragen zum Pflichtteils-Check

Keine Rechtsberatung im Einzelfall

Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Die genaue Höhe hängt von Erbquote, Nachlasswert und Schenkungen ab und ist im Einzelfall zu berechnen. Die Einordnung erfolgt in drei Stufen, nicht als Prozentwert.

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