FernUSG-Check, Rückforderung & Widerruf — in Sekunden.
Prüfen Sie, ob Ihr Coaching-Vertrag nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz angreifbar ist, überschlagen Sie Ihren Rückforderungsanspruch und ermitteln Sie Ihre Widerrufsfrist. Kostenlos, ohne Anmeldung — als erste Orientierung, nicht als Rechtsberatung.
FernUSG-Schnellcheck
Beantworten Sie vier Fragen zu Ihrem Coaching. Das Tool ordnet ein, ob der Vertrag nach dem FernUSG nichtig sein könnte. Die Schwelle der Merkmale ist nach der BGH-Rechtsprechung niedrig.
Ihre Einschätzung erscheint hier, sobald alle Angaben vorliegen.
Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierung. Maßgeblich sind der konkrete Vertragsinhalt, die tatsächliche Durchführung und die ZFU-Zulassung.
Passendes Schreiben erstellenRückforderungs-Rechner
Ist der Vertrag nichtig, sind gezahlte Beträge grundsätzlich zurückzufordern; offene Raten entfallen.
Rückforderbar = gezahlt − Wertersatz. Offene Raten schulden Sie bei Nichtigkeit nicht mehr. § 812 BGB.
So fordern Sie zurückWiderrufsfrist-Rechner
Für Verbraucher im Fernabsatz: 14 Tage ab Vertragsschluss — bei fehlender Belehrung deutlich länger.
§§ 312g, 355, 356 Abs. 3 BGB. Ohne ordnungsgemäße Belehrung erlischt das Recht erst 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Mehr zum WiderrufRechtliche Erläuterung
Wann ein Coaching-Vertrag nichtig ist.
Online-Coaching ist häufig Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG: Es wird gegen Entgelt Wissen vermittelt, Lehrende und Lernende sind überwiegend räumlich getrennt, und der Lernerfolg wird überwacht. Wer solchen Fernunterricht anbietet, braucht eine Zulassung der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU). Fehlt sie, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig — und zwar von Anfang an.
Warum die Schwelle so niedrig liegt.
Für die räumliche Trennung genügt, dass das Coaching überwiegend online stattfindet; aufgezeichnete Live-Calls gelten als asynchroner Unterricht. Für die Lernerfolgskontrolle reicht bereits die vertragliche Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Feedback zu erhalten. Der BGH hat diese Maßstäbe 2025 und 2026 bestätigt und betont, dass es auf den tatsächlichen Vertragsinhalt ankommt — nicht auf das Etikett „Coaching", „Mentoring" oder „Consulting".
Folge — volle Rückforderung.
Die Nichtigkeit wirkt rückwirkend. Gezahlte Vergütung ist ohne Rechtsgrund geleistet und nach § 812 Abs. 1 BGB zurückzufordern — grundsätzlich in voller Höhe, selbst nach abgeschlossenem Programm. Ein Wertersatz zugunsten des Anbieters kommt nur in Betracht, wenn dieser einen konkreten, messbaren geldwerten Vorteil nachweist. Daneben können je nach Fall Widerruf, Anfechtung (§ 123 BGB) und Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) greifen.
Maßgebliche Normen
Gerichtsentscheidungen
Weiterführende Fachliteratur
Anerkannte Standardwerke zur weiteren Recherche — erhältlich im Fachhandel und in Bibliotheken.
Ratgeber, Musterschreiben & mehr
Häufige Fragen zu den Tools
Die Nutzung dieser Tools stellt keine Rechtsberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte auf Grundlage des dargestellten Rechtsstands (2026). Der konkrete Einzelfall kann abweichen; Fristen und Dokumente sind individuell zu prüfen. Wünschen Sie Beratung, nehmen Sie bitte Kontakt auf — wir vermitteln an qualifizierte Partneranwälte.