Fall-Check · Bank- und Zahlungsrecht

Phishing-Schaden: Welche Erstattungsargumente passen?

Bei nicht autorisierten Zahlungen ist die Erstattung der gesetzliche Regelfall. Entscheidend ist, was genau passiert ist — Eingabe von Daten, bestätigte Freigabe oder selbst ausgelöste Überweisung. Der Check ordnet Ihren Fall ein und nennt die Sofortmaßnahmen.

§§ 675u, 675v, 675w BGB Anzeige: unverzüglich, Ausschluss nach 13 Monaten Rechtsstand August 2026
So funktioniert der Check

Drei Schritte zur Einordnung

1.Vorfall einordnenWas eingegeben, was freigegeben, was abgebucht wurde — und wann.
2.Ergebnis erhaltenErstattungsargumente, Beweislastverteilung und Fristen.
3.Forderung stellenAufbau des Schreibens, Nachweise und Eskalationswege.
Rechtlicher Hintergrund

Der Streit dreht sich um zwei Fragen

War die Zahlung autorisiert — und war das Verhalten grob fahrlässig?

§ 675uBei nicht autorisierten Zahlungen kein Aufwendungsersatz der Bank; Erstattung unverzüglich, spätestens bis Ende des auf die Anzeige folgenden Geschäftstags.
§ 675vUnbegrenzte Haftung des Kunden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; Haftungsausschlüsse etwa bei fehlender starker Kundenauthentifizierung.
§ 675wDie Bank muss Authentifizierung und ordnungsgemäße Aufzeichnung nachweisen. Die Aufzeichnung allein genügt nicht als Beweis für Autorisierung oder grobe Fahrlässigkeit.
§ 676bAusschlussfrist: Anzeige spätestens 13 Monate nach der Belastung — Ausnahme bei fehlender Unterrichtung.

Der Unterschied zwischen Dateneingabe und Freigabe.

Wer Anmeldedaten auf einer gefälschten Seite eingibt, stimmt damit keiner konkreten Überweisung zu — die anschließende Zahlung ist regelmäßig nicht autorisiert. Anders liegt es, wenn eine Freigabe für einen konkreten Zahlungsvorgang bestätigt wurde, in der Empfänger und Betrag erkennbar waren. Diese Unterscheidung entscheidet häufig den Fall.

Häufige Fragen

Fragen zum Phishing-Check

Keine Erfolgszusage, keine Rechtsberatung

Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, beurteilen im Streitfall die Gerichte anhand des konkreten Ablaufs. Handeln Sie bei laufendem Schaden zuerst — sperren, melden, dokumentieren.

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