Spezial-Thema · Arbeitsrecht

Elternzeit & Elterngeld: Ihre Rechte.

Elternzeit sichert Ihnen die Rückkehr an den Arbeitsplatz, besonderen Kündigungsschutz und die Möglichkeit, in Teilzeit zu arbeiten — flankiert vom Elterngeld. Doch Fristen und Formalien entscheiden. Dieser Spezial-Ratgeber erklärt auf Fachanwaltsniveau die Anmeldung, den Kündigungsschutz, den Teilzeitanspruch und die Elterngeld-Varianten. Rechtsstand 2026.

5 Kapitel13 Min. LesezeitBEEG · TzBfGStand: 2026
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

Die Kernpunkte für den schnellen Überblick. Die Einzelheiten samt Normen, Fristen und Rechtsprechung folgen in den Kapiteln darunter.

Elternzeit & Elterngeld — kompakt.

Sechs Punkte für die Planung.

  • Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit je Kind (§ 15 BEEG).
  • Elternzeit ist schriftlich anzumelden — bis 3. Geburtstag: 7 Wochen vorher (§ 16 BEEG).
  • Ab der Anmeldung greift besonderer Kündigungsschutz (§ 18 BEEG).
  • Während der Elternzeit ist Teilzeit bis 32 Wochenstunden möglich (§ 15 BEEG).
  • Basiselterngeld: 65–100 % des wegfallenden Nettos, 300–1.800 € monatlich.
  • ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus verlängern und fördern Teilzeit.
Kapitel 1

1.Elternzeit: Anspruch und Fristen.

Wer Elternzeit nehmen kann, wie lange — und welche Anmeldefrist gilt.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, ohne Zustimmung des Arbeitgebers (§ 15 BEEG). Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit nehmen.

§ 15 BEEG · § 16 BEEG

Anmeldung — die Fristen.

Die Elternzeit ist schriftlich zu verlangen. Für Zeiten bis zum dritten Geburtstag beträgt die Frist sieben Wochen vor Beginn; für Zeiten zwischen dem 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen. Bei der Anmeldung müssen Sie sich verbindlich festlegen, für welche Zeiten innerhalb der ersten zwei Jahre Sie Elternzeit nehmen.

Schriftform ernst nehmen. Das BAG verlangt die eigenhändig unterschriebene Anmeldung; eine E-Mail oder ein Fax genügt nicht. Eine formunwirksame Anmeldung entfaltet keinen Kündigungsschutz.

Kapitel 2

2.Der Kündigungsschutz in der Elternzeit.

Ab wann er greift, wie stark er ist — und die engen Ausnahmen.

Ab der Anmeldung der Elternzeit — frühestens acht bzw. 14 Wochen vor Beginn — bis zu ihrem Ende darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen (§ 18 BEEG). Der Schutz gilt auch während einer zulässigen Teilzeit in der Elternzeit.

§ 18BEEG — KündigungsverbotAb Anmeldung der Elternzeit bis zu ihrem Ende ist die Kündigung grundsätzlich unzulässig.
§ 18 BEEG · § 4 KSchG

Eine Kündigung ist nur ausnahmsweise zulässig und bedarf der vorherigen Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde (Arbeitsschutzbehörde / oberste Landesbehörde). Ohne diese ist die Kündigung unwirksam. Wichtig: Auch hier gilt die 3-Wochen-Frist der Kündigungsschutzklage (§ 4 KSchG).

Tipp der Redaktion

Erhalten Sie trotz Elternzeit eine Kündigung, handeln Sie sofort. Details im Spezial-Ratgeber Kündigung.

Kapitel 3

3.Arbeiten während der Elternzeit.

Der Anspruch auf Teilzeit und wann der Arbeitgeber ablehnen darf.

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten (im Durchschnitt des Monats). Unter bestimmten Voraussetzungen besteht sogar ein Rechtsanspruch auf Teilzeit beim eigenen Arbeitgeber (§ 15 Abs. 5–7 BEEG).

§ 15 BEEG · § 8 TzBfG
  • Betrieb mit mehr als 15 Arbeitnehmern,
  • Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate,
  • gewünschte Teilzeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden für mindestens zwei Monate,
  • keine entgegenstehenden dringenden betrieblichen Gründe.

Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung schriftlich und fristgerecht begründen; versäumt er die Frist, gilt die Teilzeit als genehmigt (Zustimmungsfiktion). Nach der Elternzeit kehren Sie zu Ihrer ursprünglichen Arbeitszeit zurück.

Kapitel 4

4.Elterngeld — die drei Varianten.

Basiselterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus.

Das Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens. Es gibt drei ineinandergreifende Bausteine:

BasisBasiselterngeld65–100 % des Netto-Wegfalls, 300–1.800 € / Monat, bis zu 14 Monate zwischen beiden Eltern
PlusElterngeldPlushalber Monatsbetrag, doppelte Bezugsdauer — ideal bei Teilzeit
BonusPartnerschaftsbonuszusätzliche Monate, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten
§ 2 BEEG · § 4 BEEG · § 4b–4d BEEG

Bemessungsgrundlage ist das Nettoeinkommen der zwölf Monate vor der Geburt. Ab einem zu versteuernden Einkommen oberhalb einer gesetzlichen Grenze entfällt der Anspruch. Der Elterngeld-Rechner liefert eine erste Schätzung; verbindlich ist der Bescheid der Elterngeldstelle.

Elternzeit ≠ Elterngeld: Elternzeit ist die arbeitsrechtliche Freistellung, Elterngeld die staatliche Leistung. Beide werden getrennt beantragt — die Elternzeit beim Arbeitgeber, das Elterngeld bei der Elterngeldstelle.

Kapitel 5

5.Rückkehr, Urlaub und Mutterschutz.

Was nach der Elternzeit gilt — und wie Urlaub und Mutterschutz zusammenspielen.

  • Rückkehr: Nach der Elternzeit besteht Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit; ein Anspruch auf denselben Arbeitsplatz besteht nur eingeschränkt (gleichwertige Tätigkeit).
  • Urlaub: Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für volle Monate der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen (§ 17 BEEG) — erklären muss er das aber.
  • Mutterschutz: Die Schutzfristen (§ 3 MuSchG) und das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot (§ 17 MuSchG) gehen der Elternzeit voraus und ergänzen sie.

Tipp der Redaktion

Planen Sie Resturlaub vor oder nach der Elternzeit ein — nicht genommener Urlaub ist nach der Elternzeit im laufenden oder folgenden Jahr zu gewähren. Mehr im Urlaubs-Ratgeber.

Stand 2026

Leitentscheidungen.

Die für Elternzeit und Elterngeld praktisch wichtigsten Leitlinien. Aktenzeichen nennen wir nur bei gesicherter Fundstelle.

BAGst. Rspr.

Schriftform der Elternzeitanmeldung.

Das Verlangen von Elternzeit bedarf der strengen Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift; eine per Telefax oder E-Mail übermittelte Erklärung wahrt die Form nicht.

BAGst. Rspr.

Kündigung nur mit Behördenzustimmung.

Eine Kündigung während der Elternzeit ist ohne die vorherige Zulässigkeitserklärung der zuständigen Behörde (§ 18 BEEG) unwirksam.

BAGst. Rspr.

Teilzeit und Zustimmungsfiktion.

Lehnt der Arbeitgeber den Teilzeitantrag während der Elternzeit nicht form- und fristgerecht ab, gilt die Zustimmung zur beantragten Verringerung als erteilt.

BAGst. Rspr.

Urlaubskürzung erfordert Erklärung.

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für volle Monate der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen; dazu bedarf es einer darauf gerichteten empfangsbedürftigen Erklärung.

BSGst. Rspr.

Bemessung des Elterngeldes.

Maßgeblich für die Höhe des Elterngeldes ist das im Bemessungszeitraum vor der Geburt erzielte Einkommen; einmalige, sonstige Bezüge bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

Zur Rechtsprechungs-Datenbank Arbeitsrecht
LexMart zitiert keine erfundenen Urteile oder Aktenzeichen. Genannt sind gesicherte Leitentscheidungen von BAG und EuGH bzw. — bei „st. Rspr." — die gefestigte Rechtsprechung nach Gericht und Norm. Quellen: bundesarbeitsgericht.de, curia.europa.eu.
Vertiefung

Literatur & Kommentierung.

Anerkannte Standardwerke zur weiteren Recherche — erhältlich im juristischen Fachhandel und in Bibliotheken.

Kommentare & Handbücher

  • Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht (Müller-Glöge/Preis/Schmidt).
  • Rancke/Pepping, Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit — Kommentar.
  • Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch.
  • ErfK/Gallner, BEEG.
Häufige Fragen

Fragen & Antworten (FAQ).

8 Antworten rund um das Thema Elternzeit & Elterngeld.

Bis zu drei Jahre je Kind und Elternteil (§ 15 BEEG). Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem 3. und 8. Geburtstag genommen werden. Beide Elternteile können gleichzeitig Elternzeit beanspruchen.

Schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift: für Zeiten bis zum 3. Geburtstag spätestens sieben Wochen vorher, für Zeiten zwischen 3. und 8. Geburtstag 13 Wochen vorher (§ 16 BEEG). Legen Sie sich verbindlich fest.

Ja. Ab der Anmeldung bis zum Ende der Elternzeit ist eine Kündigung grundsätzlich unzulässig (§ 18 BEEG). Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zulässigkeitserklärung der Behörde; ohne sie ist die Kündigung unwirksam.

Ja, bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Betrieb über 15 Arbeitnehmer, mehr als sechs Monate beschäftigt, keine dringenden betrieblichen Gründe) besteht ein Rechtsanspruch auf Teilzeit (§ 15 BEEG).

Basiselterngeld beträgt 65–100 % des wegfallenden Nettos für bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus zahlt den halben Monatsbetrag über die doppelte Zeit und lohnt sich besonders, wenn Sie in Teilzeit arbeiten. Der Partnerschaftsbonus belohnt paralleles Teilzeitarbeiten beider Eltern.

65–100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der zwölf Monate vor der Geburt, mindestens 300 € und höchstens 1.800 € (Basiselterngeld). Ab einem zu versteuernden Einkommen über der gesetzlichen Grenze entfällt der Anspruch. Der Rechner schätzt den Betrag.

Ja, für volle Monate der Elternzeit um jeweils ein Zwölftel (§ 17 BEEG). Er muss die Kürzung aber ausdrücklich erklären; unterlässt er das, bleibt der Urlaub bestehen.

Sie kehren zu Ihrer früheren Arbeitszeit zurück. Einen Anspruch auf exakt denselben Arbeitsplatz gibt es nur eingeschränkt; der Arbeitgeber muss aber eine gleichwertige, vertragsgemäße Tätigkeit zuweisen.

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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Dieser Spezial-Ratgeber bildet anerkannte Grundsätze aus Gesetz (BEEG, TzBfG, MuSchG), Rechtsprechung und Kommentarliteratur ab; Aktenzeichen werden nur bei gesicherter Fundstelle genannt. Rechtsstand 2026 — bitte aktuell prüfen. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de, bundesarbeitsgericht.de, curia.europa.eu. Der Einzelfall kann abweichen — Fristen, Gründe und Ansprüche sollten individuell anwaltlich geprüft werden.