Fall-Check · Arbeitsrecht

Aufhebungsvertrag — unterschreiben oder nicht?

Bevor Sie unterschreiben: Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie eine Einordnung zu Sperrzeitrisiko, Abfindung, Freistellung und den wichtigsten Konditionen. Ein Aufhebungsvertrag ist bindend — prüfen Sie ihn zuerst. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.

§ 159 SGB III · § 623 BGB Kein Widerrufsrecht Rechtsstand 2026
So funktioniert der Check

Drei Schritte zur ersten Einordnung

1.Situation schildernStand, Hintergrund, Abfindung, Freistellung, Fristen und Entscheidungsdruck.
2.Ergebnis erhaltenSperrzeitrisiko, Verhandlungshebel und offene Punkte — ohne Anmeldung.
3.Weiter entscheidenAnwaltliche Ersteinschätzung, PDF-Kurzgutachten oder Verhandlungsschreiben.
Rechtlicher Hintergrund

Worauf es beim Aufhebungsvertrag ankommt

Bindend und ohne Widerrufsrecht.

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich und bedarf der Schriftform (§ 623 BGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht kein verbraucherrechtliches Widerrufsrecht. Eine Lösung kommt nur ausnahmsweise über Anfechtung (widerrechtliche Drohung, § 123 BGB) oder einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns in Betracht. Deshalb gilt: erst prüfen, dann unterschreiben.

Das Sperrzeitrisiko beim Arbeitslosengeld.

Wer an der Beendigung mitwirkt, riskiert eine Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen (§ 159 SGB III), in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird; zusätzlich kann sich die Anspruchsdauer mindern.

Erhöhtes Risiko

Aufhebung ohne wichtigen Grund, allein zum vorzeitigen Ausscheiden

Meist vermeidbar

drohende betriebsbedingte Kündigung + Abfindung 0,25–0,5 Gehälter/Jahr

Kein Sperrzeitgrund

wichtiger Grund (z. B. Mobbing, Gesundheit) belegbar

Eine Sperrzeit ist häufig vermeidbar, wenn eine arbeitgeberseitige (betriebsbedingte) Kündigung droht und die Abfindung im üblichen Rahmen bleibt — die Details sind aber Einzelfall.

Abfindung, Steuer und Konditionen.

Die Abfindung ist frei verhandelbar; Orientierung gibt die Faustformel von 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Sie ist lohnsteuerpflichtig, die Fünftelregelung (§ 34 EStG) kann die Progression mildern. Verhandeln Sie außerdem Freistellung, Resturlaub, variable Vergütung, ein wohlwollendes Zeugnis mit Note und den Beendigungszeitpunkt.

Häufige Fragen

Fragen zum Aufhebungsvertrag-Check

Nicht unter Druck unterschreiben — keine Rechtsberatung

Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Ein Aufhebungsvertrag ist bindend und regelmäßig nicht widerruflich. Unterschreiben Sie nichts unter Druck; lassen Sie den Entwurf vor der Unterschrift anwaltlich prüfen. Die Einordnung erfolgt in drei Stufen, nicht als Prozentwert.

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