Steht Ihnen eine Abfindung zu?
Nach einer Kündigung: Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie eine Einordnung Ihrer Chancen auf eine Abfindung samt unverbindlicher Orientierungshöhe. Ein Anspruch besteht nur ausnahmsweise — die Abfindung entsteht meist aus dem Prozessrisiko. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.
Drei Schritte zur ersten Einordnung
Worauf es bei der Abfindung ankommt
Kein allgemeiner Anspruch — die Abfindung wird verhandelt.
Einen generellen Abfindungsanspruch gibt es nicht. In der Praxis entsteht die Abfindung meist im Vergleich in einem Kündigungsschutzverfahren. Orientierung gibt die Faustformel:
Die Regelabfindung liegt bei etwa 0,5 Bruttomonatsgehältern je Beschäftigungsjahr. Je besser die Erfolgsaussichten Ihrer Kündigungsschutzklage, desto höher der reale Betrag — er ist Verhandlungssache.
Wann ein Anspruch ausnahmsweise besteht.
Ein Abfindungsanspruch kann sich ergeben aus einem Angebot nach § 1a KSchG bei betriebsbedingter Kündigung (0,5 Gehälter je Jahr, wenn Sie die Klagefrist verstreichen lassen), aus einem Sozialplan, aus dem Arbeits- oder Tarifvertrag oder aus einem Auflösungsurteil des Gerichts (§§ 9, 10 KSchG). Entscheidend bleibt fast immer: Nur wer die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG) wahrt, hält den Hebel für eine Abfindung in der Hand.
Fragen zum Abfindungs-Check
Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Eine berechnete Höhe ist ein unverbindlicher Orientierungswert, kein Anspruch und keine Zusage. Wegen der 3-Wochen-Klagefrist sollten Sie nach einer Kündigung zügig anwaltlichen Rat einholen. Die Einordnung erfolgt in drei Stufen, nicht als Prozentwert.