Fall-Check · Anwalts- & Steuerberaterhaftung

Hat mein Anwalt einen Fehler gemacht — und lohnt der Regress?

Eine versäumte Frist, eine falsche Auskunft, ein verschlafenes Rechtsmittel: Nicht jeder Anwaltsfehler führt zu Schadensersatz — entscheidend ist, ob Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist und ob Sie ohne den Fehler besser gestanden hätten (der „hypothetische Vorprozess“). Beantworten Sie ein paar kurze Fragen und erhalten Sie sofort eine erste Einordnung: wie stark der Anspruch ist, welche Norm greift und was der nächste Schritt ist. Kostenlos, anonym, in etwa einer Minute.

§ 280 BGB · § 51 BRAO hypothetischer Vorprozess Verjährung §§ 195, 199 BGB
So funktioniert der Check

Drei Schritte zur ersten Einordnung

1.Fehler einordnenWer hat beraten, worin lag der Fehler und welcher Schaden ist entstanden?
2.Ergebnis erhaltenErfolgsaussicht des Regresses, einschlägige Norm und die Verjährung — ohne Anmeldung.
3.Weiter entscheidenAnwaltliche Ersteinschätzung, PDF-Kurzgutachten oder Schadensersatzschreiben erstellen.
Rechtlicher Hintergrund

Worauf es beim Regress gegen den Anwalt ankommt

Die Pflichtverletzung.

Der Anwaltsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 675, 611 BGB). Verletzt der Anwalt eine Pflicht — etwa durch eine versäumte Frist, eine falsche oder unvollständige Beratung oder eine fehlerhafte Prozessführung — haftet er auf Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 BGB). Maßstab ist der sicherste Weg: Der Anwalt muss den für den Mandanten relativ sichersten und ungefährlichsten Weg wählen. Für Steuerberater gilt Entsprechendes.

Die Kausalität: der hypothetische Vorprozess.

Der Fehler allein genügt nicht — er muss auch ursächlich für einen Schaden sein. Das Regressgericht prüft dazu im sogenannten hypothetischen Vorprozess, wie die Ausgangssache bei pflichtgemäßem Verhalten richtigerweise hätte ausgehen müssen. Nur wenn Sie ohne den Fehler besser gestanden hätten, entsteht ein ersatzfähiger Schaden. Bei eindeutiger Ausgangslage spricht zudem ein Anscheinsbeweis für „beratungsgerechtes Verhalten“ des Mandanten.

Kein Mitverschulden durch fehlende Kontrolle.

Der Mandant muss die Arbeit seines Anwalts grundsätzlich nicht überwachen und dessen Rechtsansicht nicht überprüfen lassen. Der Anwalt hat einen Wissensvorsprung; auf seine Auskunft darf man sich verlassen (BGH, 06.02.2014 – IX ZR 245/12). Ein Mitverschulden trifft den Mandanten daher nur ausnahmsweise.

Die Berufshaftpflicht zahlt.

Jeder Anwalt muss eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestsumme von 250.000 € unterhalten (§ 51 BRAO; Steuerberater: § 67 StBerG). Der Regress richtet sich zwar gegen den Anwalt, wirtschaftlich reguliert aber meist seine Versicherung. Melden Sie den Anspruch, damit der Versicherer eintritt.

Besonderheiten bei Steuerberatern.

Für Steuerberater gelten dieselben Grundsätze (§ 280 BGB, Pflichtversicherung § 67 StBerG) — mit typischen eigenen Haftungsgründen: die versäumte Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid (§ 355 AO), wodurch der Bescheid bestandskräftig und eine zu hohe Festsetzung endgültig wird; hier hilft ein Anscheinsbeweis beratungsgerechten Verhaltens (BGH, IX ZR 6/06). Weitere Felder sind die fehlerhafte Gestaltungsberatung, ein Jahresabschluss zu Fortführungswerten trotz Krise (Insolvenzverschleppungsschaden, BGH, IX ZR 285/14) und die verletzte Warn- und Hinweispflicht bei Anzeichen der Insolvenzreife (BGH, IX ZR 115/21).

Die Verjährung läuft eigenständig.

Der Regressanspruch verjährt in der Regelfrist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB). Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Person Kenntnis erlangt haben — nach der neueren BGH-Rechtsprechung nicht automatisch schon mit dem verlorenen Vorprozess. Unabhängig von der Kenntnis gilt eine Höchstfrist von zehn Jahren (§ 199 Abs. 3 BGB). Die Verjährung lässt sich durch Verhandlungen oder Klage hemmen (§ 204 BGB).

Häufige Fragen

Fragen zum Anwaltshaftung-Check

Keine Rechtsberatung im Einzelfall

Dieser Check ist ein automatisiertes Selbsthilfe-Werkzeug und stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar (§ 2 RDG). Die Einordnung erfolgt in drei Stufen, nicht als Prozentwert. Ob ein Regress durchgreift, hängt vom hypothetischen Vorprozess und den konkreten Umständen ab und lässt sich verbindlich nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt prüfen.

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