Das Recht der Künstlichen Intelligenz — an einem Ort.
KI schreibt, entscheidet, erzeugt Bilder und Stimmen und handelt zunehmend selbstständig. Die LexMart KI-Rechtswelt bündelt das dazugehörige Recht in 13 eigenständigen Themenfeldern — von KI am Arbeitsplatz über Deepfakes und Urheberrecht bis zu Haftung, Verträgen und KI-Agenten. Im Zentrum steht die KI-Verordnung (EU 2024/1689), flankiert von Datenschutz-, Urheber-, Persönlichkeits- und Vertragsrecht. Mit aktueller Rechtsprechung 2024–2026, Risiko-Rechner und Schreiben-Konfigurator. Rechtsstand 2026.
Verstöße: bis 35 Mio. € oder 7 % des Jahresumsatzes (Art. 99). System einstufen →
Einordnen, prüfen, handeln.
Vier Bausteine begleiten jedes der 13 Themenfelder — vom vertiefenden Ratgeber über die Risiko-Einstufung bis zum fertigen Schreiben.
Ihre KI-Rechtsfrage, nach Feld sortiert.
Mit „Ratgeber verfügbar" markierte Felder führen direkt in den ausführlichen Spezial-Ratgeber. Die mit „in Kürze" gekennzeichneten Felder werden derzeit zu eigenständigen Ratgebern ausgebaut.
Was die Gerichte entschieden haben.
Vier Entscheidungen prägen das KI-Recht. Alle Aktenzeichen sind belegbar; die KI-Urteile der Landgerichte sind noch nicht rechtskräftig.
GEMA ./. OpenAI — Songtexte im KI-Output.
Memorisierte Liedtexte im Output verletzen das Urheberrecht und sind nicht von der TDM-Schranke (§ 44b UrhG) gedeckt. Nicht rechtskräftig.
Kneschke ./. LAION — KI-Trainingsdaten.
Das Kopieren eines Bildes für einen Forschungs-Trainingsdatensatz ist nach § 60d UrhG zulässig. Vom OLG Hamburg am 10.12.2025 bestätigt.
Dun & Bradstreet — Logik erklären.
Bei automatisierten Entscheidungen ist das Verfahren verständlich zu erläutern (Art. 15 Abs. 1 lit. h DSGVO). Maßstab auch für KI-Bewertungen.
SCHUFA — automatisierte Entscheidung.
Schon das Erstellen eines Scores kann eine Entscheidung nach Art. 22 DSGVO sein, wenn ein Dritter maßgeblich darauf abstellt.
Von der Einordnung zur Lösung.
Ob Deepfake, KI-Entscheidung, Urheberrechtsstreit oder KI-Compliance im Unternehmen — schildern Sie Ihren Fall. Wir leiten Ihre Anfrage weiter und vermitteln an einen Partneranwalt für IT-, Datenschutz-, Urheber- und Medienrecht.