Das Wichtigste in Kürze
- EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigten sich Mitte Juni 2026 auf eine Reform der Fluggastrechte-Verordnung.
- Die Drei-Stunden-Regel für Ausgleichsansprüche bei Verspätungen bleibt bestehen.
- Auch die Entschädigungsbeträge (250–600 Euro je nach Distanz) bleiben erhalten.
- Neu: Airlines müssen bei Störungen proaktiv innerhalb von 96 Stunden über die Rechte informieren.
- Verbessert wird u. a. die kostenlose Sitzplatzreservierung für Kinder neben den Eltern und für Begleitpersonen mobilitätseingeschränkter Reisender.
Die EU-Fluggastrechte gehören zu den wirksamsten Verbraucherschutzinstrumenten Europas. Umso größer war die Sorge, die geplante Reform könnte sie aushöhlen. Das Ergebnis fällt überraschend passagierfreundlich aus.1
Der HintergrundWorum bei der Reform gerungen wurde
Über Jahre stritten EU-Institutionen über eine Neufassung der Verordnung 261/2004. Im Raum stand, die Entschädigungsschwelle bei Verspätungen von drei auf vier Stunden anzuheben und die gestaffelten Beträge durch eine einheitliche, teils niedrigere Pauschale zu ersetzen.2 Verbraucherschützer liefen dagegen Sturm.
Nach einem Vermittlungsverfahren einigten sich EU-Ministerrat und Parlament Mitte Juni 2026 auf einen Kompromiss.1 Die befürchteten Verschlechterungen wurden im Kern abgewendet.
Was bleibtDie zentralen Ansprüche
Die gute Nachricht für Reisende: Die Drei-Stunden-Regel bleibt. Wer sein Endziel mit drei Stunden oder mehr Verspätung erreicht, hat weiterhin Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Auch die Beträge bleiben in der bekannten Staffelung.
- 250 Euro bei Kurzstrecken (bis 1.500 km),
- 400 Euro bei Mittelstrecken,
- 600 Euro bei Langstrecken (über 3.500 km).
Die 3-Stunden-Grenze und die Beträge bleiben — die Grundpfeiler des Schutzes stehen weiter.Kern der Einigung
Was neu istMehr Transparenz und Komfort
Neu sind vor allem Transparenzpflichten: Bei Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen müssen die Fluggesellschaften ihre Kundinnen und Kunden künftig proaktiv innerhalb von 96 Stunden über die bestehenden Rechte informieren.1 Das soll verhindern, dass Ansprüche aus Unwissenheit verfallen.
Verbessert wird zudem die Sitzplatzreservierung: Kinder sollen kostenlos neben ihren Eltern sitzen, und mobilitätseingeschränkte Passagiere neben ihrer Begleitperson.3
Anspruch oder nicht?
- Entschädigung besteht
- Bei Verspätung ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung, sofern die Airline verantwortlich ist.
- Kein Anspruch
- Bei echten außergewöhnlichen Umständen (z. B. Unwetter, Streik Dritter), die die Airline nicht beherrschen kann.
Für ReisendeSo sichern Sie Ihre Ansprüche
An der praktischen Durchsetzung ändert sich wenig — sie wird durch die Informationspflicht aber erleichtert. Wichtig bleibt: Ansprüche aktiv geltend machen und die nötigen Nachweise sichern.
Praxis-Hinweis der Redaktion
Bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege über Wartezeiten und Mehrkosten auf. Lassen Sie sich Verspätung und Grund am Schalter schriftlich bestätigen. Fordern Sie die Entschädigung direkt bei der Airline — bei Ablehnung helfen die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) oder eine Verbraucherzentrale. Denken Sie an die dreijährige Verjährung.
Quellen & Belege
- Einigung von EU-Parlament und Mitgliedstaaten zur Reform der Fluggastrechte (Mitte Juni 2026): Erhalt der 3-Stunden-Regel und der Beträge, neue Transparenzpflicht (96 Stunden). flightright; reiserecht-anwaltskanzlei.de. flightright.de
- Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte); Reformdebatte um die Anhebung der Verspätungsschwelle. EU-Fluggastrechteverordnung; Reiserecht Prof. Dr. Führich.
- Verbesserungen u. a. bei der Sitzplatzreservierung für Kinder und Begleitpersonen. verbraucherrecht.at, Meldung vom Juni 2026. verbraucherrecht.at
