Das Wichtigste in Kürze
- Geplant ist eine Reform des Arbeitszeitgesetzes: Statt der täglichen Höchstarbeitszeit von acht (bis zehn) Stunden soll eine wöchentliche Höchstgrenze treten.
- Als Orientierung dient die europäische Grenze von 48 Wochenstunden im Durchschnitt.
- Die Ruhezeiten und der Gesundheitsschutz sollen nach den Plänen erhalten bleiben.
- Es handelt sich um ein Gesetzesvorhaben — bis zum Inkrafttreten gilt das bisherige Recht unverändert.
- Unabhängig davon besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung fort.
Kaum ein Vorhaben der Arbeitsmarktpolitik wird so kontrovers diskutiert wie die Flexibilisierung der Arbeitszeit. Hinter der Debatte steht eine grundlegende Frage: Wie viel Arbeit an einem einzelnen Tag ist zumutbar — und wer entscheidet darüber?1
Das VorhabenVon der Tages- zur Wochengrenze
Nach den vorliegenden Plänen soll die starre tägliche Höchstarbeitszeit aufgeweicht und durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit ersetzt werden.1 Als Maßstab dient die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zulässt.
Das Ziel: mehr Flexibilität. An einem Tag könnten mehr als die bisher üblichen acht bis zehn Stunden gearbeitet werden, solange die Wochengrenze im Durchschnitt eingehalten wird. Befürworter versprechen sich davon Vorteile für Projektarbeit, Vereinbarkeit und Betriebe mit schwankender Auslastung.
Was heute giltDie Grenzen des Arbeitszeitgesetzes
Noch gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) unverändert: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten; eine Verlängerung auf bis zu zehn Stunden ist möglich, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten acht Stunden eingehalten werden (§ 3 ArbZG).
Zentral sind zudem die Ruhezeiten: Nach Beendigung der Arbeit müssen grundsätzlich elf Stunden ununterbrochene Ruhe folgen (§ 5 ArbZG). Auch Pausenregelungen und der Sonn- und Feiertagsschutz bleiben bestehen.
Was sich ändern soll — und was nicht
- Ändern soll sich
- Die tägliche Höchstgrenze weicht einer wöchentlichen Betrachtung; mehr Spielraum bei der Verteilung der Arbeitszeit.
- Bleiben soll
- Ruhezeiten, Gesundheitsschutz, Pausen und die Wochenhöchstgrenze von 48 Stunden im Durchschnitt.
Die KontroverseFlexibilität gegen Gesundheitsschutz
Gewerkschaften warnen vor überlangen Arbeitstagen und einer Aushöhlung des Gesundheitsschutzes. Ihre Sorge: Wenn an einzelnen Tagen zwölf oder mehr Stunden gearbeitet werde, leide die Erholung — mit Folgen für Gesundheit und Unfallrisiko.
Die Ruhezeit von elf Stunden ist der eigentliche Prüfstein: An ihr entscheidet sich, wie flexibel ein langer Arbeitstag wirklich sein darf.Einordnung der Redaktion
Arbeitgeberverbände verweisen dagegen auf die europäische Praxis: Viele EU-Staaten kennen bereits eine wöchentliche Betrachtung. Sie sehen darin einen Standortvorteil und mehr Autonomie für Beschäftigte.
Für BeschäftigteWas jetzt schon wichtig ist
Solange das Gesetz nicht geändert ist, gilt das bisherige Recht vollumfänglich. Beschäftigte sollten ihre Arbeitszeiten weiterhin dokumentieren — nicht zuletzt, weil die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung unabhängig von der Reform besteht.
Praxis-Hinweis der Redaktion
Behalten Sie Beginn, Ende und Pausen Ihrer Arbeit im Blick und lassen Sie sich Mehrarbeit bestätigen. Kommt die Reform, sind vor allem Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge entscheidend, in denen die konkrete Verteilung geregelt wird. Der individuelle Gesundheitsschutz — insbesondere die Ruhezeit — bleibt Ihr gutes Recht.
Quellen & Belege
- Bericht zur geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes (Übergang zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit, Orientierung an 48 Stunden). ad-hoc-news / arbeitsrechtlicher Jahresüberblick 2026. ad-hoc-news.de
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG), insbesondere §§ 3, 5 (Höchstarbeitszeit, Ruhezeit); Richtlinie 2003/88/EG (Arbeitszeitrichtlinie). ArbZG; EU-Arbeitszeitrichtlinie.
