Generator · DSGVO-Informationspflichten

Datenschutzerklärung-Generator.

Erstellen Sie eine modulare, DSGVO-konforme Datenschutzerklärung nach Art. 13/14 DSGVO. Wählen Sie nur die Bausteine, die Ihre Website tatsächlich nutzt — der Generator ergänzt automatisch Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Betroffenenrechte und Beschwerderecht.

Ihre Website

Tragen Sie den Verantwortlichen ein und aktivieren Sie die genutzten Bausteine. Nicht gewählte Module erscheinen nicht in der Erklärung.

Bausteine — was nutzt Ihre Website?
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Modular erzeugter Entwurf, keine Rechtsberatung. Ergänzen Sie konkrete Dienstleister, Tools und Speicherfristen Ihrer Website; bei besonderen Datenkategorien oder umfangreichem Tracking ist eine fachkundige Prüfung ratsam.

Rechtsstand 2026

Rechtliche Erläuterung

Die Informationspflicht (Art. 13 DSGVO).

Wer auf einer Website personenbezogene Daten verarbeitet — und sei es nur durch Server-Logfiles —, muss die Betroffenen nach Art. 13 DSGVO transparent informieren: über den Verantwortlichen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen (Art. 6 DSGVO), die Empfänger, eine etwaige Drittlandübermittlung, die Speicherdauer sowie über die Betroffenenrechte. Die Information muss in präziser, transparenter und verständlicher Form erfolgen (Art. 12 DSGVO).

Rechtsgrundlagen richtig zuordnen.

Jede Verarbeitung braucht eine Rechtsgrundlage: die Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) etwa für Newsletter und nicht notwendige Cookies, die Vertragserfüllung (lit. b) für Bestellungen, eine rechtliche Pflicht (lit. c) z. B. für Aufbewahrungsfristen oder das berechtigte Interesse (lit. f) etwa für Logfiles und Reichweitenmessung im engen Rahmen. Für das Setzen nicht notwendiger Cookies kommt vorrangig § 25 TDDDG hinzu — er verlangt eine Einwilligung.

Auftragsverarbeitung & Drittland.

Setzen Sie Dienstleister ein (Hosting, Newsletter, Analyse), liegt regelmäßig eine Auftragsverarbeitung vor — dafür ist ein Vertrag nach Art. 28 DSGVO (AVV) erforderlich. Werden Daten in Drittländer (z. B. USA) übermittelt, müssen geeignete Garantien bestehen (Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln, Art. 44 ff. DSGVO). Beides gehört transparent in die Datenschutzerklärung.

Betroffenenrechte & Schadensersatz.

Die Erklärung muss über die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15–21) sowie das Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde (Art. 77) belehren. Verstöße können Bußgelder und Schadensersatz auslösen: Der EuGH verlangt für Art. 82 DSGVO keine Erheblichkeitsschwelle, aber einen konkreten Schaden (C-300/21). Bereits der Kontrollverlust über die eigenen Daten oder die begründete Befürchtung eines Missbrauchs können ein ersatzfähiger immaterieller Schaden sein (EuGH C-340/21; BGH VI ZR 10/24).

Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32).

Der Verantwortliche muss ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten (Art. 32 DSGVO) — etwa Verschlüsselung (SSL/TLS), Zugriffskontrollen, Pseudonymisierung und ein Berechtigungskonzept. Diese Pflicht verlangt keine absolute Sicherheit, aber geeignete, dokumentierte Maßnahmen; der EuGH hat klargestellt, dass die Beweislast für die Angemessenheit beim Verantwortlichen liegt und ein Cyberangriff allein nicht entlastet (C-340/21). Die Datenschutzerklärung sollte daher einen knappen Hinweis auf die Datensicherheit enthalten.

Speicherdauer und Löschfristen.

Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO). Geben Sie für jede Verarbeitung eine konkrete Speicherdauer oder die Kriterien ihrer Festlegung an. Zu beachten sind gesetzliche Aufbewahrungspflichten (handels- und steuerrechtlich i. d. R. sechs bzw. zehn Jahre, § 257 HGB, § 147 AO), die einer früheren Löschung entgegenstehen können; nach deren Ablauf sind die Daten zu löschen oder zu anonymisieren.

Besondere Datenkategorien & Daten von Kindern.

Für besondere Kategorien personenbezogener Daten — etwa Gesundheits-, Religions- oder Gewerkschaftsdaten (Art. 9 DSGVO) — gelten strengere Voraussetzungen; ihre Verarbeitung bedarf regelmäßig einer ausdrücklichen Einwilligung oder eines gesetzlichen Ausnahmetatbestands. Richtet sich ein Dienst an Kinder, ist die Einwilligungsfähigkeit zu beachten (Art. 8 DSGVO: in Deutschland regelmäßig ab 16 Jahren, sonst Einwilligung der Sorgeberechtigten). Verarbeiten Sie solche Daten, sollten Sie die Erklärung gezielt ergänzen und fachkundig prüfen lassen.

Gesetzliche Grundlagen

Maßgebliche Normen

Rechtsprechung

Leitentscheidungen

Es werden nur reale, belegbare Entscheidungen genannt; Gericht, Aktenzeichen und Datum stammen aus amtlichen Quellen (curia.europa.eu, bundesgerichtshof.de).
Literatur & Kommentierung

Weiterführende Fachliteratur

Anerkannte Standardwerke — erhältlich im Fachhandel und in Bibliotheken.

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    Häufige Fragen

    Haftungsausschluss

    Wichtige Hinweise & keine Haftung

    Keine Rechtsberatung.

    Der LexMart Datenschutzerklärung-Generator und die zugehörigen Erläuterungen stellen keine Rechtsberatung dar und begründen kein Mandats- oder sonstiges Vertragsverhältnis. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information. Eine auf den Einzelfall bezogene datenschutzrechtliche Prüfung — insbesondere des Verarbeitungsverzeichnisses, der Rechtsgrundlagen und der eingesetzten Dienstleister — können sie nicht ersetzen.

    Keine Gewähr für Vollständigkeit der Verarbeitungen.

    Die erzeugte Datenschutzerklärung ist ein modular zusammengestellter Entwurf auf Grundlage der von Ihnen gewählten Bausteine und des dargestellten Rechtsstands (2026). Sie bildet nur die tatsächlich von Ihnen aktivierten und konkretisierten Verarbeitungen ab. Nutzt Ihre Website weitere Dienste, Tools, Plugins oder Tracking-Technologien, müssen diese eigenständig ergänzt werden. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Abmahnsicherheit wird keine Gewähr übernommen.

    Haftungsausschluss.

    Eine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung oder Nichtverwendung des erzeugten Textes entstehen — insbesondere für Abmahnungen, Bußgelder der Aufsichtsbehörden, Schadensersatzforderungen oder Folgekosten — ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko und in eigener Verantwortung. Verlinkte Gesetzes- und Urteilsfundstellen dienen der Recherche; maßgeblich ist stets der amtliche Volltext in der jeweils geltenden Fassung. Für Inhalte externer Links wird keine Haftung übernommen.

    Keine Rechtsberatung

    Der Generator erstellt einen modularen Entwurf auf Grundlage des Rechtsstands 2026 und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Tragen Sie die konkret eingesetzten Dienste, Tools und Speicherfristen ein und passen Sie die Erklärung an Ihre tatsächlichen Verarbeitungen an.

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