Anspruch klären
Wohngeld erhalten Haushalte mit geringem Einkommen, die keine Transferleistungen mit Unterkunftsanteil beziehen. Es gibt Mietzuschuss und Lastenzuschuss (§§ 1, 3 WoGG).
- Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, hat keinen Wohngeldanspruch.
- Auch Rentner und Auszubildende können anspruchsberechtigt sein.