Den Bescheid lesen und die Frist erkennen
Prüfen Sie zuerst die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des Bescheids: Sie nennt Frist und Empfänger. Die Monatsfrist läuft ab Bekanntgabe — bei Postbescheiden ab dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 SGB X).
- Fehlt oder ist die Belehrung falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 66 SGG).
- Notieren Sie das Fristende und heben Sie den Briefumschlag auf.