7 Schritte · DatenschutzrechtFür Betroffene

Werbung und Datenverarbeitung widersprechen — in 7 Schritten.

Sie wollen keine Werbung mehr und der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen? Art. 21 DSGVO gibt Ihnen ein starkes Widerspruchsrecht — bei Direktwerbung sogar ohne Begründung. So setzen Sie es durch.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 22. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Gegen Direktwerbung können Sie jederzeit und ohne Begründung widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO) — danach dürfen Ihre Daten dafür nicht mehr genutzt werden.
  • Gegen Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen ist der Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation möglich (Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
  • Der Widerspruch ist formlos und kostenlos.
  • Bei Missachtung helfen Aufsichtsbeschwerde (Art. 77) und Schadensersatz (Art. 82 DSGVO).
1.
Die Grundlage

Ihr Widerspruchsrecht kennen

Art. 21 DSGVO

Art. 21 DSGVO unterscheidet zwei Fälle: den absoluten Widerspruch gegen Direktwerbung (Abs. 2) und den Widerspruch aus besonderer Situation gegen Verarbeitungen im berechtigten Interesse (Abs. 1).

  • Bei Werbung müssen Sie nichts begründen.
  • Bei sonstigen Verarbeitungen schildern Sie Ihre Situation.
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2.
Womit anfangen

Verantwortlichen und Zweck bestimmen

Wer & Wofür

Klären Sie, wer Ihre Daten für welchen Zweck verarbeitet — Newsletter, Telefonwerbung, Profilbildung oder Weitergabe an Dritte.

  • Datenschutzhinweise und Impressum nennen den Verantwortlichen.
  • Bei Profiling zu Werbezwecken gilt das Widerspruchsrecht mit (Art. 21 Abs. 2).
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3.
Der Widerspruch

Widerspruch formlos erklären

formlosschriftlich

Erklären Sie den Widerspruch am besten schriftlich und eindeutig; bei Werbung genügt der Satz, dass Ihre Daten nicht mehr zu Werbezwecken verwendet werden dürfen.

  • E-Mail reicht; bewahren Sie eine Kopie mit Datum auf.
  • Fordern Sie eine Bestätigung der Umsetzung an.
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4.
Die Folge

Verarbeitung muss enden

Stopp

Nach einem Werbewiderspruch dürfen Ihre Daten nicht mehr für Direktwerbung verarbeitet werden (Art. 21 Abs. 3 DSGVO). Bei Abs.-1-Fällen endet die Verarbeitung, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe überwiegen.

  • Der Verantwortliche trägt die Beweislast für Ausnahmen.
  • Eine Sperrung allein für Werbezwecke darf gespeichert werden.
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5.
Wenn nichts passiert

Bei Verstoß nachfassen

Erinnerung

Kommt weiter Werbung, fassen Sie mit kurzer Nachfrist nach und verlangen Sie die Löschung der zu Werbezwecken genutzten Daten (Art. 17 DSGVO).

  • Dokumentieren Sie jede weitere Kontaktaufnahme.
  • Kündigen Sie die Aufsichtsbeschwerde an.
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6.
Die Behörde

Aufsichtsbeschwerde einlegen

Art. 77 DSGVO

Missachtet das Unternehmen Ihren Widerspruch, können Sie sich kostenlos bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren (Art. 77 DSGVO).

  • Zuständig ist meist die Landesbehörde am Unternehmenssitz.
  • Fügen Sie Widerspruch und Belege bei.
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7.
Zusätzlich

Schadensersatz prüfen

Art. 82 DSGVO

Bei fortgesetzter unerlaubter Werbung trotz Widerspruchs kommt Schadensersatz in Betracht (Art. 82 DSGVO); Unterlassung lässt sich zudem zivilrechtlich durchsetzen.

  • Auch immaterielle Schäden sind ersatzfähig.
  • Rechtsschutzversicherung oder PKH prüfen.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Datenschutzrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Widerspruch nach Art. 21 DSGVO

Nein. Gegen Direktwerbung können Sie jederzeit und ohne Begründung widersprechen (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Ihre Daten dürfen nicht mehr für Direktwerbung verarbeitet werden (Art. 21 Abs. 3 DSGVO). Eine reine Sperrliste für Werbung darf das Unternehmen führen.
Ja. Soweit Profiling der Direktwerbung dient, umfasst das Widerspruchsrecht auch dieses (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Fassen Sie mit Frist nach, verlangen Sie Löschung (Art. 17) und legen Sie andernfalls Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde ein (Art. 77 DSGVO).
Nein, er ist formlos und kostenlos. Kosten entstehen erst bei gerichtlicher Durchsetzung.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 22. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de / eur-lex.europa.eu (DSGVO, BDSG, BGB), Landesdatenschutzbehörden, BfDI, Rechtsprechung. Der Einzelfall kann abweichen.