7 Schritte · Erbrecht & VorsorgeFür Vorsorgende

Vorsorgevollmacht erstellen — in 7 Schritten.

Ohne Vollmacht entscheidet im Ernstfall ein gerichtlich bestellter Betreuer — auch bei Ehepaaren. Zwei Dokumente verhindern das, wenn sie konkret genug sind.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Vorsorgevollmacht vermeidet die gerichtliche Betreuung (§ 1814 Abs. 3 BGB).
  • Für Freiheitsentziehung und gravierende medizinische Maßnahmen muss die Vollmacht diese ausdrücklich benennen (§ 1820 BGB).
  • Eine Patientenverfügung bindet nur, wenn sie konkrete Situationen und Maßnahmen benennt (§ 1827 BGB).
  • Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur im akuten Krankheitsfall und höchstens sechs Monate (§ 1358 BGB).
1.
Die Grundlage

Regelungsbedarf klären

Überblick

Klären Sie, welche Bereiche geregelt werden müssen: Gesundheit, Aufenthalt, Vermögen, Behörden, Verträge, digitale Konten.

  • Ehegatten sind ohne Vollmacht nicht umfassend vertretungsberechtigt.
  • Erstellen Sie eine Liste aller Banken und Versicherer.
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5.
Die Rückfallebene

Betreuungsverfügung ergänzen

Rückfall

Legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll und wen nicht — das Gericht ist an diese Wünsche grundsätzlich gebunden.

  • Auch Wünsche zur Führung der Betreuung sind möglich.
  • Sinnvoll als Ergänzung zur Vollmacht.
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6.
Die Verfügbarkeit

Registrieren und verfügbar machen

Register

Registrieren Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister und geben Sie dem Bevollmächtigten eine Ausfertigung im Original.

  • Kliniken und Banken akzeptieren oft keine Kopien.
  • Notieren Sie, wo die Unterlagen liegen.
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7.
Die Pflege

Alle zwei bis drei Jahre prüfen

Aktualität

Bestätigen Sie die Dokumente regelmäßig mit neuem Datum und Unterschrift und passen sie an Diagnosen und Lebensumstände an.

  • Nach schweren Diagnosen sofort anpassen.
  • Ergänzen Sie Bankvollmacht und digitalen Nachlass.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Erbrecht & Vorsorge
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Häufige Fragen

FAQ — Vorsorgevollmacht erstellen

Ja. Das Ehegattennotvertretungsrecht gilt nur im akuten Krankheitsfall, maximal sechs Monate und nicht für Vermögensfragen.
Nicht zwingend. Für Grundstücksgeschäfte, Darlehen und Handelsregistersachen ist die notarielle Form aber praktisch erforderlich.
Konkrete Behandlungssituationen und konkrete Maßnahmen. Pauschalformeln sind unwirksam.
Im Zentralen Vorsorgeregister; der Bevollmächtigte sollte ein Original erhalten.
Durch Kontrollbevollmächtigte, Rechnungslegungspflichten und ein Vier-Augen-Prinzip bei großen Verfügungen.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 1358, 1814, 1816, 1820, 1827 BGB, BGH XII ZB 61/16. Der Einzelfall kann abweichen.