7 Schritte · VerkehrsrechtFür Unfallgeschädigte

Unfallschaden regulieren — in 7 Schritten.

Nach einem unverschuldeten Unfall bestimmen Sie, wie der Schaden behoben wird — nicht die Versicherung. Wer Gutachter und Positionen richtig wählt, verliert keine Hunderte Euro.

LexMart Redaktion9 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Geschädigte wählt Sachverständigen, Werkstatt und Anwalt frei — die Kosten trägt der Haftpflichtversicherer.
  • Reparaturkosten bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert sind bei fachgerechter Reparatur und Weiternutzung ersatzfähig.
  • Statt eines Mietwagens ist Nutzungsausfallentschädigung möglich.
  • Ansprüche verjähren in drei Jahren; der Direktanspruch gegen den Versicherer folgt aus § 115 VVG.

Fristrechner: Verjährung Ihrer Ansprüche

Schadensersatzansprüche verjähren drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Unfall geschah. Tragen Sie das Unfalldatum ein.

Verjährung tritt ein am
Gut zu wissen
3 Jahre
Richtwert — der Einzelfall kann abweichen

1.
Der erste Schritt

Beweise am Unfallort sichern

Beweis

Fotografieren Sie Endstellung, Schäden, Kennzeichen und Umfeld, notieren Zeugen und rufen bei Streit oder Personenschaden die Polizei.

  • Kein Schuldanerkenntnis unterschreiben.
  • Daten des Gegners und Versicherungsnummer aufnehmen.
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2.
Der Beweis

Eigenen Sachverständigen beauftragen

Gutachten

Beauftragen Sie vor der Reparatur einen eigenen Gutachter — er dokumentiert Schadenhöhe, Wertminderung und Ausfalldauer.

  • Das Prüfgutachten der Versicherung müssen Sie nicht akzeptieren.
  • Bei Bagatellschäden genügt ein Kostenvoranschlag.
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3.
Die Entscheidung

Reparatur, Totalschaden oder fiktiv

Abrechnung

Entscheiden Sie anhand des Gutachtens: Reparatur, Abrechnung auf Totalschadenbasis oder fiktive Abrechnung der Netto-Reparaturkosten.

  • 130-Prozent-Grenze und sechs Monate Weiternutzung beachten.
  • Umsatzsteuer nur bei tatsächlicher Reparatur.
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4.
Die Mobilität

Mietwagen oder Nutzungsausfall

Ersatz

Nehmen Sie einen Mietwagen der nächstniedrigeren Klasse oder verlangen Nutzungsausfall nach Tabelle — je nach Fahrbedarf.

  • Bei geringer Fahrleistung ist Nutzungsausfall günstiger.
  • Ein Zweitfahrzeug im Haushalt schließt Ausfall meist aus.
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5.
Die Forderung

Alle Positionen anmelden

Anmeldung

Melden Sie den Schaden vollständig an: Reparatur, Wertminderung, Abschleppen, Mietwagen oder Nutzungsausfall, Gutachter, Zulassung, Auslagenpauschale.

  • Auch Kleidung, Kindersitz und Zuzahlungen anmelden.
  • Frist zur Regulierung setzen.
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6.
Die Abrechnung

Kürzungen positionsweise prüfen

Kürzung

Vergleichen Sie Abrechnung und Gutachten Position für Position und widersprechen begründet — nie pauschal.

  • Häufig gekürzt: Verbringung, UPE, Wertminderung, Ausfalldauer.
  • Aufstellung „gefordert / gezahlt / Begründung” anlegen.
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7.
Das Gericht

Direktklage gegen den Versicherer

§ 115 VVG

Nach angemessener Prüffrist von vier bis sechs Wochen können Sie Verzugszinsen fordern und direkt gegen den Versicherer klagen.

  • Verjährung: drei Jahre ab Jahresende.
  • Anwaltskosten trägt bei voller Haftung der Gegner.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Verkehrsrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Unfallschaden regulieren

Ja. Bei unverschuldetem Unfall trägt der Haftpflichtversicherer die Kosten eines eigenen Sachverständigen.
Reparaturkosten bis 30 % über dem Wiederbeschaffungswert sind ersatzfähig — bei fachgerechter Reparatur und sechsmonatiger Weiternutzung.
Bei geringem Fahrbedarf meist Nutzungsausfall, sonst ein Mietwagen der nächstniedrigeren Klasse.
Nur bei tatsächlicher Reparatur oder Ersatzbeschaffung (§ 249 Abs. 2 S. 2 BGB).
Bei unverschuldetem Unfall der Haftpflichtversicherer des Verursachers.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 249, 823, 254 BGB, §§ 7, 17 StVG, § 115 VVG, Rechtsprechung des BGH zur Schadensabrechnung. Der Einzelfall kann abweichen.