7 Schritte · ArbeitsrechtFür Arbeitnehmer

Überstunden auszahlen lassen — in 7 Schritten.

Sie haben viele Überstunden geleistet, aber weder Freizeitausgleich noch Geld erhalten? Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Überstunden vergütet werden. So machen Sie Ihren Anspruch geltend.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 22. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder betrieblich notwendig waren und Sie sie darlegen können (§ 611a BGB).
  • Eine Vergütung ist auch geschuldet, wenn sie den Umständen nach zu erwarten ist (§ 612 BGB).
  • Sie tragen die Darlegungs- und Beweislast für Umfang und Veranlassung — die Zeiterfassung hilft dabei.
  • Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag lassen Ansprüche schnell verfallen — oft binnen drei Monaten.
1.
Die Grundlage

Vergütungsanspruch klären

§ 611a BGB

Überstunden sind zu bezahlen, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet, gebilligt oder geduldet hat oder sie zur Erledigung der Arbeit nötig waren.

  • Prüfen Sie Arbeitsvertrag und Tarifvertrag auf Regelungen.
  • Pauschalabgeltungsklauseln sind nur eng wirksam.
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2.
Die Dokumentation

Überstunden lückenlos erfassen

Nachweis

Notieren Sie für jeden Tag Beginn, Ende und Pausen; die Arbeitszeiterfassung ist Ihr wichtigster Beweis.

  • Nutzen Sie Zeiterfassung, E-Mails und Dienstpläne.
  • Der Arbeitgeber ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet.
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3.
Die Veranlassung

Anordnung oder Billigung belegen

Veranlassung

Sie müssen darlegen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber veranlasst oder ihm zurechenbar waren — bloße Anwesenheit genügt nicht.

  • Sammeln Sie Anweisungen, Chatverläufe und Freigaben.
  • Auch geduldete Mehrarbeit kann ausreichen.
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4.
Die Berechnung

Ausgleich oder Auszahlung bestimmen

Berechnung

Klären Sie, ob Freizeitausgleich oder Auszahlung geschuldet ist, und berechnen Sie den Betrag aus Stundenzahl und Stundenlohn — ggf. mit Zuschlägen laut Tarif.

  • Ohne Regelung ist die übliche Vergütung geschuldet (§ 612 BGB).
  • Zuschläge nur, wenn Vertrag oder Tarif sie vorsehen.
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5.
Die Fristen

Ausschlussfristen wahren

Ausschlussfrist

Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag — sie lassen Ansprüche oft schon nach drei Monaten verfallen, wenn Sie sie nicht schriftlich geltend machen.

  • Machen Sie die Forderung rechtzeitig schriftlich geltend.
  • Nennen Sie Zeitraum und Betrag konkret.
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7.
Das Gericht

Vor dem Arbeitsgericht klagen

Arbeitsgericht

Zahlt der Arbeitgeber nicht, können Sie die Vergütung vor dem Arbeitsgericht einklagen; entscheidend ist eine schlüssige, tagesgenaue Darlegung.

  • In der ersten Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten.
  • Prüfen Sie Rechtsschutzversicherung oder PKH.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Arbeitsrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Überstunden

Nur wenn sie angeordnet, gebilligt oder betrieblich notwendig waren und Sie das darlegen können (§ 611a BGB). Pauschalabgeltungsklauseln gelten nur in engen Grenzen.
Sie tragen die Darlegungs- und Beweislast für Umfang und Veranlassung. Eine sorgfältige Zeiterfassung ist deshalb entscheidend.
Das hängt von Vertrag und Tarif ab. Ohne Regelung ist die übliche Vergütung geschuldet (§ 612 BGB); Zuschläge nur, wenn vereinbart.
Sehr zügig. Ausschlussfristen lassen Ansprüche oft schon nach drei Monaten verfallen, wenn Sie sie nicht schriftlich geltend machen.
Ja. Der Arbeitgeber ist zur Arbeitszeiterfassung verpflichtet; fehlt sie, kann das Ihre Darlegung erleichtern.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 22. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 611a, 612 BGB, ArbZG, Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des EuGH zur Arbeitszeiterfassung. Der Einzelfall kann abweichen.