Krisenfrüherkennung nutzen
Die Geschäftsleitung muss bestandsgefährdende Entwicklungen früh erkennen und gegensteuern (§ 1 StaRUG). Ein früher Einstieg erhält die meisten Handlungsoptionen.
- Rollierende Liquiditätsplanung als Frühwarnsystem.
- Je früher, desto größer der Sanierungsspielraum.