Zugangsvoraussetzungen prüfen
Prüfen Sie, ob drohende Zahlungsunfähigkeit (§ 18 InsO) oder Überschuldung vorliegt — aber noch keine eingetretene Zahlungsunfähigkeit. Nur dann ist der Schutzschirm eröffnet.
- Frühzeitig handeln, solange nur drohende Zahlungsunfähigkeit besteht.
- Bei bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit scheidet der Schutzschirm aus.