Das Grundprinzip verstehen
Die Restschuldbefreiung ist der Kern der Verbraucher- und Regelinsolvenz: Am Ende werden die nicht beglichenen Schulden erlassen — ein echter wirtschaftlicher Neustart.
- Für wen: natürliche Personen (Verbraucher und Selbstständige), nicht für Gesellschaften.
- Dauer: seit 2020 einheitlich drei Jahre ab Verfahrenseröffnung.
- Gegenleistung: In dieser Zeit müssen Sie sich „wohlverhalten" — daher „Wohlverhaltensphase".