7 Schritte · Insolvenzrecht Für Schuldner in der Insolvenz

Restschuldbefreiung — in 7 Schritten zum schuldenfreien Neustart.

Am Ende der Insolvenz steht das Ziel: schuldenfrei. Nach drei Jahren Wohlverhaltensphase erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung — wenn Sie Ihre Pflichten einhalten. Dieser Plan zeigt, worauf es in dieser Zeit ankommt und wie Sie die Befreiung sicher erreichen.

LexMart Redaktion 10 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Die Restschuldbefreiung befreit am Ende von den restlichen Schulden — seit 2020 bereits nach drei Jahren (§ 300 InsO).
  • In der Wohlverhaltensphase tritt der pfändbare Teil des Einkommens an einen Treuhänder ab.
  • Wer seine Obliegenheiten verletzt, riskiert die Versagung (§ 290 InsO).
  • Einzelne Schulden bleiben trotzdem bestehen — etwa aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 302 InsO).

Fristrechner: Wann werden Sie schuldenfrei?

Tragen Sie das Datum der Verfahrenseröffnung ein. Wir berechnen, wann die dreijährige Abtretungsfrist endet und die Restschuldbefreiung möglich wird.

Restschuldbefreiung möglich ab · § 300 InsO
Gut zu wissen
3 Jahre
einheitliche Abtretungsfrist seit 2020

1.
Das Ziel

Das Grundprinzip verstehen

§§ 286 ff. InsO 3 Jahre

Die Restschuldbefreiung ist der Kern der Verbraucher- und Regelinsolvenz: Am Ende werden die nicht beglichenen Schulden erlassen — ein echter wirtschaftlicher Neustart.

  • Für wen: natürliche Personen (Verbraucher und Selbstständige), nicht für Gesellschaften.
  • Dauer: seit 2020 einheitlich drei Jahre ab Verfahrenseröffnung.
  • Gegenleistung: In dieser Zeit müssen Sie sich „wohlverhalten" — daher „Wohlverhaltensphase".
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2.
Formaler Auftakt

Den Antrag auf Restschuldbefreiung stellen

mit Insolvenzantrag § 287 InsO

Die Restschuldbefreiung gibt es nur auf Antrag. Er wird zusammen mit dem Insolvenzantrag gestellt (§ 287 InsO).

  • Abtretungserklärung beifügen: Sie treten den pfändbaren Teil Ihres Einkommens für drei Jahre ab.
  • Vollständige Angaben machen — falsche oder unvollständige Angaben gefährden die Befreiung.
  • Kostenstundung beantragen, wenn die Verfahrenskosten nicht sofort aufzubringen sind.
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3.
Das Herzstück

Die Abtretung an den Treuhänder

pfändbares Einkommen Treuhänder

Während der Wohlverhaltensphase fließt der pfändbare Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder, der ihn an die Gläubiger verteilt. Der unpfändbare Teil bleibt Ihnen — Ihr Existenzminimum ist geschützt.

  • Pfändungsfreigrenzen bestimmen, was Ihnen bleibt — abhängig von Einkommen und Unterhaltspflichten.
  • Auch ohne pfändbares Einkommen ist die Restschuldbefreiung möglich; dann fließt eben nichts an die Gläubiger.
  • Selbstständige müssen so viel abführen, wie sie als Angestellte verdienen würden.
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4.
Ihre Pflichten

Die Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase erfüllen

Erwerbsobliegenheit § 295 InsO

In den drei Jahren gelten klare Obliegenheiten (§ 295 InsO). Wer sie einhält, bekommt am Ende die Befreiung.

  • Erwerbsobliegenheit: eine angemessene Tätigkeit ausüben oder sich nachweislich darum bemühen.
  • Mitteilungspflichten: Wohnsitz- und Arbeitgeberwechsel sowie Einkommensänderungen anzeigen.
  • Erbschaften zur Hälfte an den Treuhänder herausgeben; Sonderzahlungen offenlegen.
  • Keine neuen unangemessenen Schulden aufnehmen.
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5.
Die Fallstricke

Versagungsgründe kennen und vermeiden

Versagungsrisiko § 290 InsO

Auf Antrag eines Gläubigers kann die Restschuldbefreiung versagt werden (§ 290 InsO). Vermeiden Sie die typischen Gründe konsequent.

Das kostet die Befreiung: falsche oder unvollständige Angaben, Verschweigen von Vermögen, Insolvenzstraftaten (z. B. Bankrott), unangemessene neue Schulden oder Verletzung der Erwerbsobliegenheit.

  • Ehrlich und vollständig bleiben — auch bei Nachfragen des Treuhänders.
  • Auskunftspflichten gegenüber Gericht und Treuhänder ernst nehmen.
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6.
Existenz sichern

Pfändungsschutz halten und Alltag stabilisieren

P-Konto Existenzminimum

Damit Sie die drei Jahre gut überstehen, muss der Alltag finanziell stabil bleiben. Das P-Konto ist dabei zentral.

  • P-Konto führen: schützt den monatlichen Grundfreibetrag vor Pfändung; Freibetrag mit Bescheinigung erhöhen.
  • Laufende Kosten (Miete, Energie) zuverlässig zahlen — neue Rückstände vermeiden.
  • Budget planen: Der unpfändbare Betrag steht Ihnen voll zur Verfügung.
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7.
Der Neustart

Erteilung der Restschuldbefreiung — und was bleibt

§ 300 InsO Ausnahmen § 302

Nach drei Jahren erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung (§ 300 InsO). Die restlichen Schulden sind erlassen — der Neustart beginnt.

  • Was bleibt: bestimmte Forderungen sind ausgenommen (§ 302 InsO), etwa aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung, Geldstrafen oder Steuerstraftaten.
  • SCHUFA: Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird nach den geltenden Fristen gelöscht.
  • Neuanfang: Konten, Verträge und Bonität schrittweise wieder aufbauen.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Insolvenzrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Restschuldbefreiung

Seit 2020 einheitlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach Ablauf dieser Abtretungsfrist erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung, sofern die Obliegenheiten erfüllt wurden (§ 300 InsO).
Sie müssen eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben oder sich darum bemühen, Wohnsitz-, Arbeitgeber- und Einkommensänderungen mitteilen, Erbschaften zur Hälfte herausgeben und keine unangemessenen neuen Schulden aufnehmen (§ 295 InsO).
Ja, auf Antrag eines Gläubigers (§ 290 InsO) — etwa bei falschen Angaben, verschwiegenem Vermögen, Insolvenzstraftaten oder Verletzung der Erwerbsobliegenheit. Ehrliche und vollständige Mitwirkung ist daher entscheidend.
Bestimmte Forderungen sind ausgenommen (§ 302 InsO): insbesondere Verbindlichkeiten aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung, Geldstrafen und -bußen sowie bestimmte Steuerschulden bei Steuerstraftaten. Diese bleiben auch nach der Befreiung bestehen.
Der Eintrag zur Restschuldbefreiung wird nach den geltenden Löschfristen entfernt. Danach lässt sich die Bonität schrittweise wieder aufbauen. Prüfen Sie Ihre SCHUFA-Auskunft und lassen Sie überfällige Einträge korrigieren.
Ja. Auch wer während der drei Jahre nichts Pfändbares hat, kann die Restschuldbefreiung erhalten, solange die Obliegenheiten eingehalten werden. An die Gläubiger fließt dann eben nichts.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz, Rechtsprechung und Kommentarliteratur ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (InsO), dejure.org, Insolvenzgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.