7 Schritte · Sozialrecht Für Pflegebedürftige & Angehörige

Pflegegrad beantragen — in 7 Schritten zur richtigen Einstufung.

Ein Pflegegrad eröffnet Pflegegeld, Sachleistungen und Entlastungen. Entscheidend ist die Begutachtung. Dieser Plan bringt Sie vom Antrag bei der Pflegekasse über den Gutachtertermin bis zum geprüften Bescheid — und zeigt, wie Sie eine zu niedrige Einstufung angreifen.

LexMart Redaktion 9 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Der Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt; sie beauftragt die Begutachtung (§ 18 SGB XI).
  • Maßgeblich ist die Selbstständigkeit in sechs Modulen mit Punkten (§ 15 SGB XI) — Pflegegrad 1 bis 5.
  • Leistungen werden ab Antragsmonat gezahlt; die Kasse muss in der Regel binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI).
  • Gegen einen zu niedrigen Pflegegrad hilft der Widerspruch binnen eines Monats (§ 84 SGG).

Fristrechner: Bis wann muss Ihr Widerspruch eingehen?

Ist der Bescheid falsch, zählt jeder Tag. Tragen Sie das Bescheiddatum ein — bei Postbescheiden gilt die Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 SGB X); die Monatsfrist läuft ab diesem Tag.

Widerspruch spätestens bis · § 84 SGG
Gut zu wissen
1 Monat
Frist ab Bekanntgabe (§ 84 SGG)

1.
Der Startschuss

Antrag bei der Pflegekasse stellen

§ 33 SGB XIab Antragsmonat

Der Antrag geht an die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse — formlos genügt. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt (§ 33 SGB XI), daher früh stellen.

  • Antrag telefonisch, schriftlich oder online — Datum notieren.
  • Auch Angehörige oder Bevollmächtigte können den Antrag stellen.
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2.
Die Weichenstellung

Begutachtung durch den MD vorbereiten

§ 18 SGB XIPflegetagebuch

Der Medizinische Dienst (bei Privatversicherten Medicproof) begutachtet die Selbstständigkeit (§ 18 SGB XI). Führen Sie vorab ein Pflegetagebuch und legen Sie aktuelle Befunde bereit.

  • Schildern Sie den Alltag realistisch — auch schlechte Tage.
  • Eine Vertrauensperson sollte beim Termin dabei sein.
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3.
Die Bewertung

Die sechs Module und Punkte verstehen

§ 15 SGB XIPunkte

Bewertet werden sechs Bereiche — u. a. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Bewältigung krankheitsbedingter Anforderungen. Aus den gewichteten Punkten ergibt sich der Pflegegrad 1 bis 5 (§ 15 SGB XI).

  • Jedes Modul wird gewichtet — nicht jede Einschränkung zählt gleich.
  • Bei Demenz sind vor allem die kognitiven Module relevant.
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4.
Die Kontrolle

Bescheid und Gutachten prüfen

Gutachten§ 25 SGB X

Fordern Sie das Gutachten an (die Kasse muss es übermitteln) und vergleichen Sie es mit dem Alltag. Weicht die Einstufung ab, ist meist die Modulbewertung zu niedrig.

  • Akteneinsicht in das vollständige Gutachten nehmen (§ 25 SGB X).
  • Abweichungen Modul für Modul dokumentieren.
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5.
Bei zu niedrigem Grad

Widerspruch gegen die Einstufung

§ 84 SGG1 Monat

Ist der Pflegegrad zu niedrig, legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG). Die Kasse kann eine erneute Begutachtung veranlassen — das Verfahren ist kostenfrei.

  • Fristwahrend einlegen, dann anhand des Gutachtens modulgenau begründen.
  • Neue Befunde und ein aktualisiertes Pflegetagebuch beifügen.
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6.
Die Umsetzung

Leistungen nutzen

§§ 36, 37 SGB XIEntlastung

Je nach Pflegegrad stehen Pflegegeld (§ 37 SGB XI), Pflegesachleistungen (§ 36 SGB XI) und der Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI) zu. Kombileistung ist möglich.

  • Pflegehilfsmittel und Zuschüsse zur Wohnraumanpassung prüfen.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege für Auszeiten nutzen.
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7.
Fallnetz

Höherstufung und Nachlauf

§ 44 SGB XVerschlimmerung

Verschlechtert sich der Zustand, stellen Sie einen Höherstufungsantrag. War der Bescheid rechtswidrig, korrigiert der Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) auch bestandskräftige Bescheide.

  • Bei Untätigkeit der Kasse: Untätigkeitsklage (§ 88 SGG).
  • Neue Befunde stets zeitnah nachreichen.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Sozialrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Pflegegrad beantragen

Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Antragseingang entscheiden (§ 18 Abs. 3 SGB XI). Bei Verzögerung kann eine Zahlung an die Pflegebedürftigen fällig werden.
Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt (§ 33 SGB XI) — unabhängig vom späteren Begutachtungstermin.
Legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG), fordern Sie das Gutachten an (§ 25 SGB X) und begründen Sie modulgenau mit aktuellen Befunden.
Bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof. Grundlage ist die Selbstständigkeit in sechs Modulen (§§ 14, 15 SGB XI).
Ja. Eine Begleitperson kann den Alltag realistisch schildern und Einschränkungen ergänzen, die die pflegebedürftige Person selbst herunterspielt.
Ja. Bei Verschlechterung stellen Sie einen Höherstufungsantrag; die Begutachtung wird dann wiederholt.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (SGB XI, X, SGG), dejure.org, Sozialgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.