7 Schritte · Insolvenzrecht Für Schuldner

P-Konto einrichten — in 7 Schritten zum Pfändungsschutz.

Bei einer Kontopfändung schützt das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) Ihr Existenzminimum. Dieser Plan zeigt, wie Sie das Konto umwandeln, den Freibetrag sichern und bei Bedarf erhöhen.

LexMart Redaktion 8 Min. Lesezeit Stand: 16. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Jeder darf sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen — pro Person nur eines (§ 850k ZPO).
  • Auf dem P-Konto ist ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch geschützt (angepasst durch die Pfändungsfreigrenzen).
  • Für höhere Freibeträge (Kinder, Sozialleistungen) brauchen Sie eine Bescheinigung (§ 903 ZPO).
  • Die Bank muss die Umwandlung binnen vier Geschäftstagen umsetzen — rückwirkend zum Monatsanfang.

Fristrechner: Umwandlung in ein P-Konto

Ihre Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Verlangen in ein P-Konto umwandeln — rückwirkend zum Monatsanfang, spätestens aber binnen vier Geschäftstagen.

Umwandlung spätestens bis · § 850k ZPO
Gut zu wissen
4 Tage
Geschäftstage ab Verlangen

1.
Der erste Schritt

Konto in ein P-Konto umwandeln

§ 850k ZPO4 Tage

Verlangen Sie von Ihrer Bank die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Die Bank muss dies binnen vier Geschäftstagen umsetzen — rückwirkend zum Ersten des Monats (§ 850k Abs. 3 ZPO).

  • Es besteht ein Anspruch auf Umwandlung — keine Ablehnung möglich.
  • Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
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2.
Der Basisschutz

Grundfreibetrag sichern

automatischmonatlich

Auf dem P-Konto ist ein monatlicher Grundfreibetrag ohne weiteres Zutun geschützt. Guthaben bis zu dieser Höhe bleibt trotz Pfändung verfügbar.

  • Der Betrag wird regelmäßig an die Pfändungsfreigrenzen angepasst.
  • Nicht genutztes Guthaben kann begrenzt in den Folgemonat übertragen werden.
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3.
Für höhere Beträge

Bescheinigung besorgen

§ 903 ZPOKinder

Für höhere Freibeträge — etwa bei Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmten Sozialleistungen — reichen Sie eine P-Konto-Bescheinigung bei der Bank ein (§ 903 ZPO).

  • Bescheinigungen stellen u. a. Schuldnerberatung, Arbeitgeber, Familienkasse und Sozialleistungsträger aus.
  • Ohne Bescheinigung gilt nur der Grundfreibetrag.
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4.
Die Anpassung

Freibetrag beim Gericht erhöhen

§ 906 ZPOEinzelfall

Reicht auch der erhöhte Freibetrag nicht (z. B. bei Nachzahlungen oder besonderem Bedarf), können Sie beim Vollstreckungsgericht eine individuelle Erhöhung beantragen (§ 906 ZPO).

  • Einmalzahlungen (z. B. Nachzahlung Sozialleistung) gesondert schützen lassen.
  • Antrag mit Nachweisen zum konkreten Bedarf begründen.
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5.
Die Kosten

Kontoentgelte prüfen

Gebührenangemessen

Banken dürfen für das P-Konto keine überhöhten Sonderentgelte verlangen; unangemessene Gebühren sind unzulässig. Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge.

  • P-Konto darf nicht teurer sein als ein vergleichbares Girokonto.
  • Zu Unrecht erhobene Entgelte zurückfordern.
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6.
Der Ernstfall

Kontopfändung richtig einordnen

§ 833a ZPOSchutzmonat

Bei einer Kontopfändung schützt das P-Konto das unpfändbare Guthaben automatisch. Beträge oberhalb des Freibetrags werden nach Ablauf einer Schonfrist an den Gläubiger ausgekehrt.

  • Ruhig bleiben: Das Existenzminimum bleibt verfügbar.
  • Bei Fehlern der Bank sofort widersprechen und Nachweise vorlegen.
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7.
Fallnetz

Dauerhaft absichern

SchutzBeratung

Behalten Sie Freibeträge und Bescheinigungen aktuell (z. B. bei Familienzuwachs). Bei anhaltender Überschuldung ist die Schuldenbereinigung oder Insolvenz der nächste Schritt.

  • Bescheinigungen bei geänderten Verhältnissen erneuern.
  • P-Konto bleibt auch in der Insolvenz der Schutzmechanismus.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Insolvenzrecht
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Häufige Fragen

FAQ — P-Konto & Pfändungsschutz

Ja. Jeder Kontoinhaber kann von seiner Bank verlangen, das Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln (§ 850k ZPO). Pro Person ist nur ein P-Konto zulässig.
Binnen vier Geschäftstagen ab Ihrem Verlangen; die Umwandlung wirkt auf den Monatsanfang zurück (§ 850k Abs. 3 ZPO).
Über eine P-Konto-Bescheinigung (§ 903 ZPO) bei der Bank, etwa für Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen. Reicht das nicht, ist eine individuelle Erhöhung beim Vollstreckungsgericht möglich (§ 906 ZPO).
Unter anderem anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger und bestimmte Angehörige rechtsberatender Berufe.
Nein. Ein P-Konto darf nicht teurer sein als ein vergleichbares Girokonto; unangemessene Sonderentgelte sind unzulässig und können zurückgefordert werden.
Es wird nach Ablauf einer Schonfrist an den pfändenden Gläubiger ausgekehrt. Nicht genutzter Freibetrag kann begrenzt in den Folgemonat übertragen werden.
Kontakt

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Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis. Kostenlose Hilfe bieten anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 16. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (ZPO §§ 850k, 899 ff.; PfändungsfreigrenzenVO), dejure.org, Insolvenzgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.