Fällt Ihre Tätigkeit unter § 34c GewO?
Die Erlaubnis knüpft an Tätigkeitsbilder an, nicht an Berufsbezeichnungen. Prüfen Sie deshalb konkret, was Sie tun — häufig sind mehrere Tatbestände gleichzeitig erfüllt und die Erlaubnis muss entsprechend weit beantragt werden.
- Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohn- und Gewerberäume sowie über Darlehen.
- Bauträger: Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen mit Vermögenswerten Dritter.
- Baubetreuer: Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung.
- Wohnimmobilienverwalter: gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnungseigentum oder Mietwohnraum.
- Abgrenzung beachten: Versicherungs- und Finanzanlagenvermittlung folgen eigenen Regeln (§§ 34d, 34f GewO).