Pfändungsbeschluss verstehen
Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB) verpflichtet Ihren Arbeitgeber als Drittschuldner, den pfändbaren Teil einzubehalten und an den Gläubiger abzuführen. Prüfen Sie Gläubiger, Forderung und Titel.
- Titel, Höhe und Aktenzeichen kontrollieren.
- Der Arbeitgeber darf nur den pfändbaren Teil abführen.