7 Schritte · Sozialrecht Für Versicherte

Krankengeld sichern — in 7 Schritten gegen die Aussteuerung.

Krankengeld ersetzt das Einkommen bei langer Krankheit — aber nur bei lückenloser Krankschreibung und höchstens 78 Wochen. Dieser Plan zeigt, wie Sie den Anspruch sichern, die Aussteuerung erkennen und gegen ein zu frühes Ende vorgehen.

LexMart Redaktion 8 Min. Lesezeit Stand: 15. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Krankengeld gibt es bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit; es beträgt rund 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % netto (§§ 44, 47 SGB V).
  • Der Anspruch entsteht ab der ärztlichen Feststellung; die AU muss lückenlos weiterbescheinigt werden (§ 46 SGB V).
  • Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen in drei Jahren (§ 48 SGB V) — danach droht die Aussteuerung.
  • Gegen ein MD-Gutachten, das Arbeitsfähigkeit feststellt, gilt die Monatsfrist für den Widerspruch (§ 84 SGG).

Fristrechner: Bis wann muss Ihr Widerspruch eingehen?

Ist der Bescheid falsch, zählt jeder Tag. Tragen Sie das Bescheiddatum ein — bei Postbescheiden gilt die Bekanntgabe am dritten Tag nach Aufgabe zur Post (§ 37 SGB X); die Monatsfrist läuft ab diesem Tag.

Widerspruch spätestens bis · § 84 SGG
Gut zu wissen
1 Monat
Frist ab Bekanntgabe (§ 84 SGG)

1.
Der Ausgangspunkt

Anspruch und Höhe klären

§ 44 SGB V§ 47 SGB V

Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch, wenn sie arbeitsunfähig sind (§ 44 SGB V). Die Höhe beträgt rund 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V).

  • In den ersten sechs Wochen zahlt meist der Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung).
  • Danach zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.
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2.
Der kritische Punkt

Lückenlose Arbeitsunfähigkeit sichern

§ 46 SGB Vnahtlos

Der Anspruch besteht ab der ärztlichen Feststellung der AU (§ 46 SGB V). Achten Sie darauf, die Folgebescheinigung rechtzeitig — spätestens am nächsten Werktag — ausstellen zu lassen, damit keine Lücke entsteht.

  • Eine Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden.
  • Termine beim Arzt vor Ablauf der bisherigen AU vereinbaren.
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3.
Die Zeitgrenze

Höchstdauer von 78 Wochen beachten

§ 48 SGB V78 Wochen

Für dieselbe Krankheit gibt es Krankengeld höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Die Entgeltfortzahlung wird auf diese Frist angerechnet.

  • Behalten Sie das Fristende im Blick — die Kasse informiert oft spät.
  • Eine hinzutretende neue Krankheit verlängert die Bezugsdauer nicht automatisch.
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4.
Der Übergang

Aussteuerung erkennen

AussteuerungMitteilung

Die Aussteuerung ist das Ende des Krankengeldbezugs nach 78 Wochen. Die Kasse kündigt dies an — reagieren Sie frühzeitig, um eine Einkommenslücke zu vermeiden.

  • Schon vor dem Ende die nächsten Schritte planen (ALG oder EM-Rente).
  • Aussteuerungsbescheinigung für die Agentur für Arbeit aufbewahren.
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5.
Die Anschlussleistung

Nahtlosigkeit zum Arbeitslosengeld

§ 145 SGB IIIAussteuerung

Nach der Aussteuerung kann Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen (Nahtlosigkeitsregelung, § 145 SGB III) gezahlt werden, auch wenn Sie noch nicht vollständig leistungsfähig sind. Melden Sie sich rechtzeitig arbeitslos.

  • Arbeitslosmeldung möglichst am Tag nach dem Krankengeldende.
  • Parallel EM-Rente prüfen, wenn dauerhaft keine Arbeit möglich ist.
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6.
Gegen MD-Gutachten

Widerspruch gegen das Ende des Krankengeldes

§ 84 SGG1 Monat

Stellt der Medizinische Dienst Arbeitsfähigkeit fest und die Kasse stellt das Krankengeld ein, legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG). Bei Zahlungsstopp kommt Eilrechtsschutz in Betracht.

  • Fristwahrend widersprechen und aktuelle Befunde vorlegen.
  • Bei akuter Notlage: Eilantrag beim Sozialgericht (§ 86b SGG).
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7.
Fallnetz

Weitere Wege und Nachlauf

§ 44 SGB X§ 88 SGG

War die Einstellung rechtswidrig, hilft der Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X). Bleibt die Kasse untätig, ist die Untätigkeitsklage möglich (§ 88 SGG).

  • Gerichtskostenfreies Verfahren für Versicherte (§ 183 SGG).
  • Beratungs- und Prozesskostenhilfe bei geringem Einkommen prüfen.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Sozialrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Krankengeld

Es beträgt rund 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V). Davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Der Anspruch knüpft an die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an (§ 46 SGB V). Eine Lücke kann den Krankengeldanspruch gefährden — die Folgebescheinigung sollte spätestens am nächsten Werktag erfolgen.
Für dieselbe Krankheit höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). Die Entgeltfortzahlung wird angerechnet.
Nach dem Krankengeldende kann Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen gezahlt werden (Nahtlosigkeit, § 145 SGB III). Parallel sollte eine EM-Rente geprüft werden.
Legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) und legen Sie aktuelle Befunde vor. Bei akuter Notlage kommt ein Eilantrag beim Sozialgericht in Betracht (§ 86b SGG).
Nein, während der attestierten Arbeitsunfähigkeit nicht. Eine stufenweise Wiedereingliederung ist aber in Abstimmung mit Arzt und Kasse möglich.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 15. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (SGB V, III, X, SGG), dejure.org, Sozialgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.