Anspruch und Höhe klären
Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte mit Krankengeldanspruch, wenn sie arbeitsunfähig sind (§ 44 SGB V). Die Höhe beträgt rund 70 % des Bruttoentgelts, höchstens 90 % des Nettoentgelts (§ 47 SGB V).
- In den ersten sechs Wochen zahlt meist der Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung).
- Danach zahlt die Krankenkasse das Krankengeld.