Voraussetzungen und Höchsteinkommen prüfen
Kinderzuschlag erhalten Eltern, die für sich selbst genug verdienen, deren Einkommen aber nicht für die Kinder reicht. Es gelten eine Mindest- und eine Höchsteinkommensgrenze (§ 6a BKGG).
- Das Kind muss im Haushalt leben, unter 25 sein und Kindergeld beziehen.
- Mit Kinderzuschlag lässt sich der Bezug von Bürgergeld oft vermeiden.