7 Schritte · Insolvenzrecht Für Arbeitnehmer

Insolvenzgeld beantragen — in 7 Schritten zu Ihrem Lohn.

Wird Ihr Arbeitgeber insolvent und bleiben Löhne offen, sichert das Insolvenzgeld das Arbeitsentgelt der letzten drei Monate. Es gilt eine strikte Ausschlussfrist. Dieser Plan führt Sie sicher durch den Antrag bei der Agentur für Arbeit.

LexMart Redaktion 8 Min. Lesezeit Stand: 16. Juli 2026 Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Insolvenzgeld sichert das rückständige Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III).
  • Insolvenzereignis ist die Eröffnung, die Abweisung mangels Masse oder die vollständige Betriebseinstellung.
  • Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen — innerhalb von zwei Monaten (Ausschlussfrist, § 324 SGB III).
  • Bei Verzögerung kann ein Vorschuss gewährt werden; gegen den Bescheid gilt der Widerspruch (§ 84 SGG).

Fristen im Überblick

Insolvenzgeld sichert drei Monatslöhne — aber nur bei fristgerechtem Antrag:

Zeitraum
3 Monate
vor Insolvenzereignis (§ 165)
Antragsfrist
2 Monate
Ausschlussfrist (§ 324 SGB III)
Höhe
Nettolohn
bis Beitragsbemessungsgrenze

Insolvenzgeld deckt das Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III). Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis zu stellen (Ausschlussfrist, § 324 Abs. 3 SGB III).

1.
Der Ausgangspunkt

Insolvenzereignis erkennen

§ 165 SGB IIIEröffnung

Insolvenzgeld setzt ein Insolvenzereignis voraus: Eröffnung des Verfahrens, Abweisung mangels Masse oder vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit (§ 165 SGB III).

  • Das Datum des Insolvenzereignisses bestimmt Zeitraum und Frist.
  • Auch die Abweisung mangels Masse löst den Anspruch aus.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
2.
Die Rechnung

Insolvenzgeldzeitraum und Löhne bestimmen

3 MonateNettolohn

Maßgeblich sind die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis. Ermitteln Sie die offenen Netto-Ansprüche für diesen Zeitraum.

  • Nur tatsächlich rückständiges Entgelt zählt.
  • Begrenzung auf die Beitragsbemessungsgrenze beachten.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
3.
Die Vorbereitung

Unterlagen zusammenstellen

NachweiseAbrechnungen

Sammeln Sie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Nachweise über offene Zahlungen und die Insolvenzbekanntmachung. Der Verwalter stellt häufig eine Insolvenzgeldbescheinigung aus.

  • Kontoauszüge zur ausgebliebenen Lohnzahlung beifügen.
  • Insolvenzgeldbescheinigung des Verwalters anfordern.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
4.
Der Startschuss

Antrag bei der Agentur für Arbeit

§ 324 SGB III2 Monate

Stellen Sie den Antrag bei der Agentur für Arbeit innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (Ausschlussfrist, § 324 Abs. 3 SGB III) — versäumte Fristen sind kaum heilbar.

  • Antrag online oder schriftlich, Frist unbedingt wahren.
  • Bei unverschuldeter Fristversäumnis Nachsicht prüfen.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
5.
Bei Verzögerung

Vorschuss beantragen

VorschussÜberbrückung

Zieht sich das Verfahren, kann die Agentur einen Vorschuss auf das Insolvenzgeld gewähren (§ 168 SGB III), um Ihre Liquidität zu überbrücken.

  • Vorschuss wird auf das spätere Insolvenzgeld angerechnet.
  • Bei akuter Notlage gezielt nachfragen.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
6.
Die Kontrolle

Bescheid prüfen und Widerspruch

§ 84 SGG1 Monat

Prüfen Sie Höhe und Zeitraum im Bescheid. Ist er falsch, legen Sie binnen eines Monats Widerspruch ein (§ 84 SGG) — der Rechtsweg führt zum Sozialgericht.

  • Häufige Fehler: falscher Zeitraum oder Nettoberechnung.
  • Fristwahrend widersprechen und Nachweise vorlegen.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
7.
Fallnetz

Restansprüche und Nachlauf

Tabelle§ 55 InsO

Über die drei Monate hinausgehende oder spätere Lohnansprüche sind im Insolvenzverfahren geltend zu machen — als Insolvenzforderung oder (nach Eröffnung) als Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO).

  • Ansprüche außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums zur Tabelle anmelden.
  • Bei Weiterbeschäftigung nach Eröffnung: Masseverbindlichkeit.
Abhaken, um Ihren Fortschritt zu speichern
LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Insolvenzrecht
Mehr aus „7 Schritte zu Ihrem Recht"
Häufige Fragen

FAQ — Insolvenzgeld

Das Netto-Arbeitsentgelt der letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses vor dem Insolvenzereignis (§ 165 SGB III), begrenzt auf die Beitragsbemessungsgrenze.
Innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis (Ausschlussfrist, § 324 Abs. 3 SGB III). Versäumte Fristen sind nur bei unverschuldeter Verhinderung heilbar.
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, die Abweisung des Antrags mangels Masse oder die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit (§ 165 SGB III).
Bei der Agentur für Arbeit — online oder schriftlich. Der Insolvenzverwalter stellt häufig eine Insolvenzgeldbescheinigung aus.
Bei Verzögerung kann ein Vorschuss auf das Insolvenzgeld gewährt werden (§ 168 SGB III), der später angerechnet wird.
Ansprüche außerhalb des Drei-Monats-Zeitraums sind im Insolvenzverfahren geltend zu machen — als Insolvenzforderung zur Tabelle oder als Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO).
Kontakt

Anfrage zum Insolvenzgeld

Pflichtfelder sind mit * markiert. Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt und an anfrage@lexmart.de übermittelt.

Vielen Dank. Ihre Anfrage wird an anfrage@lexmart.de übermittelt – Ihr E-Mail-Programm öffnet sich mit der vorausgefüllten Nachricht. Wir leiten Ihr Anliegen weiter und vermitteln bei individuellem Beratungsbedarf an einen qualifizierten Partneranwalt im Insolvenzrecht.

Die Übermittlung begründet keinen Anspruch auf Beratung und kein Mandatsverhältnis. Kostenlose Erstinformation bieten anerkannte Beratungsstellen.

Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 16. Juli 2026. Quellen u. a.: gesetze-im-internet.de (SGB III §§ 165–171, 324), dejure.org, Insolvenzgerichte. Der Einzelfall kann abweichen.