Vorwurf, Umfang und Rechtsgrundlage erfassen
Lesen Sie zuerst, was untersagt wird. Die Behörde kann das ausgeübte Gewerbe untersagen — bei entsprechender Begründung aber auch erweitert jede weitere selbstständige Tätigkeit sowie die Tätigkeit als Vertretungsberechtigter oder mit der Leitung Betrauter (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GewO).
- Untersagungsgrund identifizieren: Steuerrückstände, Sozialversicherungsbeiträge, Insolvenzverfahren, fehlende Buchführung, Straftaten mit Gewerbebezug oder Verstöße gegen Auflagen.
- Erweiterte Untersagung prüfen: Sie ist besonders einschneidend und braucht eine eigene, tragfähige Begründung.
- Zuständigkeit und Anhörung prüfen: Wurde vorher angehört (§ 28 VwVfG)? Ist die Begründung ausreichend (§ 39 VwVfG)?
- Rechtsbehelfsbelehrung und Vollziehung: Steht dort eine Anordnung der sofortigen Vollziehung? Dann greift Schritt 5 sofort.