7 Schritte · Kauf- & VertragsrechtFür Käufer

Gewährleistung beim Kauf durchsetzen — in 7 Schritten.

Die Ware ist defekt, falsch oder nicht wie beschrieben? Zuerst Nacherfüllung mit Frist, dann Rücktritt oder Minderung. Wer die Reihenfolge einhält, bekommt sein Geld.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Mangelfrei ist eine Sache nur bei Erfüllung der subjektiven, objektiven und Montageanforderungen (§ 434 BGB).
  • Zuerst besteht Anspruch auf Nacherfüllung — Sie wählen zwischen Nachbesserung und Nachlieferung (§ 439 BGB).
  • Rücktritt, Minderung und Schadensersatz kommen erst nach erfolgloser Frist in Betracht (§ 437 BGB).
  • Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Übergabe; in den ersten zwölf Monaten trägt der Verkäufer die Beweislast.

Fristrechner: Zwei-Jahres-Frist ab Übergabe

Mängelansprüche verjähren zwei Jahre nach Übergabe der Sache. Tragen Sie das Lieferdatum ein.

Verjährung tritt ein am
Gut zu wissen
2 Jahre
Richtwert — der Einzelfall kann abweichen

1.
Die Grundlage

Mangel feststellen und dokumentieren

§ 434 BGB

Halten Sie fest, was vereinbart war und wie die Sache tatsächlich ist — Fotos, Video, Fehlerbeschreibung, Kaufbeleg.

  • Auch fehlende Updates bei Geräten mit Software sind ein Mangel.
  • Werbeaussagen zählen zur geschuldeten Beschaffenheit.
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2.
Der erste Schritt

Nacherfüllung mit Frist verlangen

Nacherfüllung

Verlangen Sie schriftlich Nachbesserung oder Nachlieferung und setzen eine angemessene Frist von in der Regel 14 Tagen.

  • Benennen Sie den Mangel konkret.
  • Der Verkäufer trägt Transport-, Arbeits- und Materialkosten.
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3.
Der Druck

Zahlung teilweise zurückhalten

§ 320 BGB

Solange der Mangel nicht behoben ist, dürfen Sie einen angemessenen Teil des Kaufpreises zurückbehalten.

  • Erklären Sie die Zurückbehaltung schriftlich.
  • Bei Ratenzahlung Bank informieren.
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4.
Die Wahl

Rücktritt oder Minderung erklären

§ 437 BGB

Nach erfolglosem Fristablauf erklären Sie den Rücktritt oder mindern den Kaufpreis — bei unerheblichen Mängeln nur Minderung.

  • Der Rücktritt ist eine einseitige Erklärung.
  • Nutzungsersatz kann anfallen.
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5.
Die Alternative

Widerrufsrecht parallel prüfen

Widerruf

Beim Onlinekauf besteht zusätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht — oft der schnellere Weg zum Geld.

  • Ohne korrekte Belehrung verlängert sich die Frist.
  • Widerruf braucht keinen Grund.
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6.
Das Geld

Zahlungsweg zur Rückholung nutzen

Rückbuchung

Bei Kreditkarte, Lastschrift oder Zahlungsdiensten bestehen zusätzliche Rückholmöglichkeiten — prüfen Sie die Fristen des Anbieters.

  • Käuferschutzfristen sind kurz.
  • Dokumentieren Sie die Kommunikation.
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7.
Das Gericht

Anspruch gerichtlich durchsetzen

Klage

Bleibt der Verkäufer untätig, ist die Klage vor dem Amtsgericht meist zügig; bei EU-Auslandsbezug hilft die Streitbeilegung online.

  • Bis 5.000 € Streitwert entscheidet das Amtsgericht.
  • Verzugszinsen und Anwaltskosten mitfordern.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Kauf- & Vertragsrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Gewährleistung beim Kauf durchsetzen

Zwei Jahre ab Übergabe; bei Gebrauchtwaren ist eine Verkürzung auf ein Jahr möglich.
Ja, in der Regel — erst nach erfolgloser Frist folgen Rücktritt, Minderung und Schadensersatz.
In den ersten zwölf Monaten der Verkäufer (§ 477 BGB), danach der Käufer.
Der Verkäufer trägt die Kosten der Nacherfüllung einschließlich Aus- und Einbau (§ 439 BGB).
Dort kann die Sachmängelhaftung ausgeschlossen werden — nicht aber bei arglistigem Verschweigen.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 320, 434, 437, 438, 439, 441, 476, 477 BGB. Der Einzelfall kann abweichen.