Erlaubnis oder Anzeige? Landesrecht klären
Fragen Sie bei der zuständigen Stelle — je nach Land Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Landratsamt — ausdrücklich nach dem anwendbaren Gesetz. Einige Länder haben eigene Gaststättengesetze erlassen und die Erlaubnispflicht auf den Alkoholausschank beschränkt oder durch eine Anzeigepflicht ersetzt; andere wenden weiter das Bundes-GastG an.
- Alkoholfreier Betrieb (Café, Imbiss, Bistro ohne Ausschank) ist vielfach nur anzeige- und gewerberechtlich relevant.
- Straußwirtschaft, Vereins- und Kantinenbetrieb sowie Feste unterliegen Sonderregeln — auch die vorübergehende Erlaubnis für Veranstaltungen (§ 12 GastG).
- Zuständige Stelle und Formulare früh erfragen; die Bearbeitung dauert häufig mehrere Wochen bis Monate.