Voraussetzungen und Wartezeit prüfen
Prüfen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen: fünf Jahre Wartezeit und grundsätzlich drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI). Entscheidend ist das verbliebene Leistungsvermögen.
- Volle Rente: unter 3 Std./Tag; halbe Rente: 3 bis unter 6 Std./Tag.
- Die Renteninformation und der Versicherungsverlauf helfen bei der Prüfung.