7 Schritte · ArbeitsrechtFür Befristet Beschäftigte

Entfristungsklage erheben — in 7 Schritten.

Die Befristung endet — aber ist sie überhaupt wirksam? Formfehler und Vorbeschäftigung machen viele Befristungen unwirksam. Für die Klage haben Sie nur drei Wochen.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Ohne Sachgrund darf höchstens zwei Jahre befristet werden, mit maximal drei Verlängerungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG).
  • Die Befristungsabrede bedarf der Schriftform vor Arbeitsbeginn — sonst gilt der Vertrag als unbefristet.
  • Eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber sperrt die sachgrundlose Befristung regelmäßig.
  • Die Klage ist binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende zu erheben (§ 17 TzBfG).

Fristrechner: Drei-Wochen-Frist der Entfristungsklage

Die Klage muss binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende beim Arbeitsgericht eingehen. Tragen Sie das Enddatum Ihres Vertrags ein.

Klage muss eingehen bis
Gut zu wissen
3 Wochen
Richtwert — der Einzelfall kann abweichen

1.
Die Grundlage

Befristungsabrede prüfen

§ 14 TzBfG

Prüfen Sie, ob mit oder ohne Sachgrund befristet wurde, wie lange und wie oft verlängert wurde.

  • Zwei Jahre und drei Verlängerungen sind die Obergrenze.
  • Ein genannter Sachgrund muss tatsächlich bestehen.
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2.
Der Formfehler

Schriftform und Zeitpunkt prüfen

Schriftform

Die Befristung muss vor Arbeitsbeginn schriftlich unterzeichnet sein — wurde erst gearbeitet und später unterschrieben, ist sie unwirksam.

  • Prüfen Sie das Unterschriftsdatum.
  • Verlängerungen müssen vor Ablauf unterschrieben sein.
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3.
Der Sperrgrund

Vorbeschäftigung prüfen

Sperre

Jede frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kann die sachgrundlose Befristung sperren — auch ein lange zurückliegender Aushilfsjob.

  • Prüfen Sie alte Verträge und Abrechnungen.
  • Auch Leiharbeit im selben Betrieb kann relevant sein.
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4.
Der Anschluss

Weiterbeschäftigung ansprechen

Gespräch

Fragen Sie schriftlich nach einer Anschlussbeschäftigung — die Antwort ist für die Verhandlung und ein späteres Verfahren wichtig.

  • Arbeiten Sie über das Ende hinaus, kann ein unbefristeter Vertrag entstehen.
  • Bewahren Sie die Antwort auf.
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5.
Der Zeitdruck

Drei-Wochen-Frist notieren

§ 17 TzBfG

Ab dem vereinbarten Vertragsende läuft die dreiwöchige Klagefrist — sie ist die einzige echte Hürde.

  • Nach Fristablauf gilt die Befristung als wirksam.
  • Rechnen Sie mit dem Kalender, nicht mit Wochen im Kopf.
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6.
Das Gericht

Entfristungsklage einreichen

Arbeitsgericht

Reichen Sie Klage beim zuständigen Arbeitsgericht ein — gerichtet auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet fortbesteht.

  • Zuständig ist das Gericht am Arbeitsort.
  • In erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten.
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7.
Die Einigung

Gütetermin und Abfindung

Vergleich

Im Gütetermin endet ein Großteil der Verfahren mit Weiterbeschäftigung oder Abfindung — kalkulieren Sie beides.

  • Klären Sie Zeugnis und Restansprüche mit.
  • Prüfen Sie die Sperrzeitfolgen eines Vergleichs.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Arbeitsrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Entfristungsklage erheben

Drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG).
Etwa bei fehlender Schriftform, überschrittener Höchstdauer, unzulässiger Verlängerung, fehlendem Sachgrund oder Vorbeschäftigung.
Nur die Änderung der Laufzeit, unterschrieben vor Ablauf des alten Vertrags — sonst liegt ein Neuvertrag vor.
Der Vertrag endet ohnehin. Die Klage ist der einzige Weg, die Unwirksamkeit festzustellen — häufig endet sie mit Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
In erster Instanz trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst; Gerichtskosten entstehen bei Vergleich regelmäßig nicht.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 14, 15, 16, 17 TzBfG, BVerfG 1 BvL 7/14 zur Vorbeschäftigung. Der Einzelfall kann abweichen.