Anspruch klären
Anspruch haben Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die ihr Kind selbst betreuen und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten (§ 1 BEEG). Oberhalb einer Einkommensgrenze entfällt der Anspruch.
- Auch Selbstständige und Nichterwerbstätige können anspruchsberechtigt sein.
- Beide Elternteile können Elterngeld beziehen.