7 Schritte · MietrechtFür Mieter

Eigenbedarfskündigung abwehren — in 7 Schritten.

Ihr Vermieter kündigt wegen Eigenbedarf? Nicht jede solche Kündigung ist wirksam. Mit diesem Plan prüfen Sie die Kündigung, legen Widerspruch ein und nutzen die Härtefallregelung.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 22. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Eigenbedarf setzt voraus, dass der Vermieter die Wohnung für sich, Familien- oder Haushaltsangehörige benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
  • Die Kündigung muss die Bedarfsperson und den Grund konkret benennen, sonst ist sie unwirksam.
  • Sie können der Kündigung widersprechen und sich auf eine Härte berufen (§ 574 BGB).
  • Ein nur vorgetäuschter Eigenbedarf kann Schadensersatzansprüche auslösen.
1.
Die Kündigung

Kündigungsschreiben prüfen

Form

Prüfen Sie, ob die Kündigung schriftlich ist, die Bedarfsperson namentlich benennt und den Eigenbedarf konkret begründet (§ 573 Abs. 3 BGB).

  • Pauschale Begründungen machen die Kündigung unwirksam.
  • Notieren Sie das Zugangsdatum.
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2.
Der Bedarf

Ernsthaftigkeit des Eigenbedarfs prüfen

§ 573 BGB

Der Bedarf muss ernsthaft und nachvollziehbar sein; er darf nicht vorgeschoben oder rechtsmissbräuchlich sein.

  • Zweifel bei kurz zuvor eingegangenem Mietverhältnis.
  • Alternative freie Wohnungen des Vermieters sind relevant.
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3.
Die Frist

Kündigungsfrist kontrollieren

§ 573c BGB

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB). Prüfen Sie, ob sie eingehalten ist.

  • Nach über acht Jahren gilt die 9-Monats-Frist.
  • Eine zu kurze Frist macht die Kündigung nicht sofort wirksam.
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4.
Der Widerspruch

Widerspruch einlegen

§ 574 BGB

Sie können der Kündigung widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung eine Härte bedeutet (§ 574 BGB).

  • Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung zugehen.
  • Härtegründe konkret darlegen.
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5.
Die Härte

Härtefallgründe geltend machen

Härtefall

Härtegründe sind etwa hohes Alter, Krankheit, lange Wohndauer, Schwangerschaft oder fehlender angemessener Ersatzwohnraum.

  • Belegen Sie die Härte mit Attesten und Unterlagen.
  • Das Gericht wägt Ihre Interessen und die des Vermieters ab.
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6.
Der Prozess

Räumungsklage abwarten und verteidigen

Räumung

Ziehen Sie nicht aus, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Erst ein Urteil verpflichtet Sie zum Auszug — im Prozess prüfen Sie alle Einwände.

  • Zahlen Sie die Miete weiter, um weitere Kündigungsgründe zu vermeiden.
  • Eine Räumungsfrist kann beantragt werden (§ 721 ZPO).
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7.
Nach dem Auszug

Vorgetäuschten Eigenbedarf verfolgen

Schadensersatz

Stellt sich der Eigenbedarf als vorgetäuscht heraus, können Sie Schadensersatz verlangen — etwa Umzugs- und Mehrkosten.

  • Beobachten Sie die tatsächliche Nutzung der Wohnung.
  • Bewahren Sie Belege über Ihre Kosten auf.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Mietrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Eigenbedarfskündigung

Wenn der Vermieter die Wohnung ernsthaft für sich oder begünstigte Angehörige benötigt und die Kündigung Bedarfsperson und Grund konkret benennt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 BGB).
Ja. Bei einer Härte können Sie die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen (§ 574 BGB). Der Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung zugehen.
Je nach Wohndauer 3, 6 oder 9 Monate (§ 573c BGB); nach über acht Jahren neun Monate.
Etwa hohes Alter, Krankheit, lange Wohndauer, Schwangerschaft oder fehlender angemessener Ersatzwohnraum. Das Gericht wägt die Interessen ab.
War der Eigenbedarf nur vorgeschoben, können Sie Schadensersatz verlangen — etwa Umzugs- und Mehrkosten für eine teurere Wohnung.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 22. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 573, 573c, 574 BGB, § 721 ZPO, Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der Einzelfall kann abweichen.