Kündigungsschreiben prüfen
Prüfen Sie, ob die Kündigung schriftlich ist, die Bedarfsperson namentlich benennt und den Eigenbedarf konkret begründet (§ 573 Abs. 3 BGB).
- Pauschale Begründungen machen die Kündigung unwirksam.
- Notieren Sie das Zugangsdatum.