Behandlungsverlauf notieren
Schreiben Sie den Verlauf chronologisch auf: Termine, Beschwerden, Aussagen, Medikamente, Zeugen.
- Notieren Sie Gespräche möglichst wörtlich.
- Halten Sie Beschwerden mit Datum fest.
Arzthaftung ist Beweisrecht. Wer die Patientenakte vollständig anfordert und die Beweisregeln des § 630h BGB kennt, kann Ansprüche durchsetzen — ohne medizinisches Vorwissen.
Ansprüche verjähren in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehler erfahren haben. Tragen Sie diesen Zeitpunkt ein.
Schreiben Sie den Verlauf chronologisch auf: Termine, Beschwerden, Aussagen, Medikamente, Zeugen.
Fordern Sie die komplette Dokumentation an — Pflegedokumentation, Laborwerte, Bilddaten, OP-Berichte, Aufklärungsbögen.
Prüfen Sie, ob rechtzeitig, mündlich und über echte Alternativen aufgeklärt wurde — ein Formular allein genügt nicht.
Gesetzlich Versicherte können die Kasse um Unterstützung bitten; sie holt regelmäßig ein Gutachten des Medizinischen Dienstes ein — kostenfrei.
Die Gutachter- und Schlichtungsstellen der Ärztekammern prüfen kostenfrei; das Ergebnis bindet nicht, wirkt aber in Verhandlungen stark.
Melden Sie Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Behandlungs-, Fahrt- und Pflegekosten sowie Haushaltsführungsschaden beim Haftpflichtversicherer an.
Bleibt es bei der Ablehnung, folgt die Klage; achten Sie auf die dreijährige Verjährung und nutzen die Hemmung durch Verhandlungen.