Frühzeitig arbeitsuchend melden
Melden Sie sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend — bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III). Eine verspätete Meldung kann Nachteile bringen.
- Die Meldung ist online, telefonisch oder persönlich möglich.
- Frühzeitige Meldung erhält Vermittlungschancen und volle Ansprüche.