Sicherungsrecht einordnen
Bestimmen Sie die Art Ihrer Sicherheit: Pfandrecht (§ 50 InsO), Sicherungsübereignung/-abtretung (§ 51 InsO) oder Grundpfandrecht (Immobilie). Danach richten sich Verwertung und Kosten.
- Immobiliar-Sicherheiten: Verwertung nach ZVG durch Zwangsversteigerung.
- Mobiliar/Forderungen: Verwertung meist durch den Verwalter.