7 Schritte · VerkehrsrechtFür Autofahrer

Abschleppkosten abwehren — in 7 Schritten.

Das Auto ist weg, die Rechnung hoch — und oft zu hoch. Ob abgeschleppt werden durfte und was Sie zahlen müssen, sind zwei getrennte Fragen. Beide lassen sich prüfen.

LexMart Redaktion8 Min. LesezeitStand: 30. Juli 2026Quellengeprüft
Das Wichtigste in Kürze
  • Im öffentlichen Raum ist das Abschleppen zulässig, wenn das Fahrzeug verbotswidrig steht und die Funktion des Verbots betroffen ist.
  • Bei nachträglich aufgestelltem Halteverbot ist regelmäßig eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen erforderlich (BVerwG 3 C 25.16).
  • Erstattungsfähig sind nur die notwendigen Kosten; überhöhte Positionen sind angreifbar.
  • Auf Privatgrund kann der Berechtigte die erforderlichen Kosten als Schadensersatz verlangen — keine Überwachungskosten.

Fristrechner: Widerspruch gegen den Kostenbescheid

Gegen den Kosten- oder Gebührenbescheid ist in der Regel binnen eines Monats Widerspruch oder Klage möglich. Tragen Sie das Zustellungsdatum ein.

Frist endet am
Gut zu wissen
1 Monat
Richtwert — der Einzelfall kann abweichen

1.
Der erste Schritt

Stelle und Beschilderung fotografieren

Beweis

Fotografieren Sie sofort Standort, alle Schilder samt Aushangdatum, Fahrbahnverlauf und Umfeld.

  • Vorlaufzeit lässt sich später nur mit Fotos widerlegen.
  • Notieren Sie Datum und Uhrzeit.
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2.
Die Rückholung

Verwahrort erfragen

Standort

Fragen Sie bei Polizei oder Ordnungsamt nach dem Verwahrort und den Voraussetzungen der Herausgabe.

  • Standgeld steigt mit jedem Tag.
  • Nehmen Sie Ausweis und Fahrzeugpapiere mit.
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3.
Die Zahlung

Nur unter Vorbehalt zahlen

Vorbehalt

Zahlen Sie mit dem schriftlichen Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung” — so bleibt die Rückforderung offen.

  • Ohne Vorbehalt wird die Rückforderung deutlich schwerer.
  • Quittung verlangen.
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4.
Die Übergabe

Fahrzeug auf Schäden prüfen

Schäden

Prüfen Sie das Fahrzeug bei Übernahme auf Transportschäden und dokumentieren Sie sie sofort mit Fotos und Zeugen.

  • Für Schäden haftet der Abschleppunternehmer.
  • Bei behördlicher Anordnung kann auch die Behörde haften.
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5.
Die Prüfung

Rechtmäßigkeit der Maßnahme prüfen

Prüfung

Prüfen Sie Verbotswidrigkeit, betroffene Verbotsfunktion, Vorlaufzeit bei mobilen Schildern und Verhältnismäßigkeit.

  • Verdeckte oder unklare Schilder sprechen gegen die Maßnahme.
  • Erreichbarkeit des Halters ist zu berücksichtigen.
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6.
Die Rechnung

Kostenhöhe prüfen

Kosten

Prüfen Sie, ob nur notwendige Kosten abgerechnet wurden — Standgeld, Zuschläge und Überwachungskosten sind häufig angreifbar.

  • Bei Leerfahrt nur tatsächlich entstandene Kosten.
  • Auf Privatgrund keine Überwachungskosten.
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7.
Die Reaktion

Widerspruch, Klage, Bußgeld getrennt

Fristen

Greifen Sie Kostenbescheid und Bußgeld getrennt an: Widerspruch oder Klage binnen eines Monats, Einspruch gegen das Bußgeld binnen zwei Wochen.

  • Fristen aus der Rechtsbehelfsbelehrung übernehmen.
  • Verkehrsrechtsschutz deckt beides regelmäßig.
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LexMart RedaktionRedaktionell geprüft · Verkehrsrecht
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Häufige Fragen

FAQ — Abschleppkosten abwehren

Ja, wenn die Funktion des Verbots betroffen ist — etwa Feuerwehrzufahrt, Behindertenparkplatz oder Radweg.
Regelmäßig ist eine Vorlaufzeit von drei vollen Tagen erforderlich (BVerwG 3 C 25.16).
Nur die notwendigen Abschleppkosten und die Verwaltungsgebühr; überhöhte Positionen sind angreifbar.
Ja. Der Zusatz „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung” erhält Ihren Anspruch und verzögert die Abholung nicht.
Der Berechtigte darf abschleppen lassen und die erforderlichen Kosten verlangen — Überwachungskosten gehören nicht dazu.
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Rechtsstand & Quellen: Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Der Beitrag bildet anerkannte Grundsätze von Gesetz und Rechtsprechung ab und nennt keine erfundenen Aktenzeichen. Stand: 30. Juli 2026. Quellen u. a.: §§ 858, 823, 249 BGB, Landespolizei- und Ordnungsrecht, BVerwG 3 C 25.16, BGH V ZR 229/13. Der Einzelfall kann abweichen.