Ruhe bewahren, nichts unterschreiben
Unterschreiben Sie allenfalls den Erhalt, nicht den Inhalt. Eine Bestätigung des Vorwurfs kann Ihnen später schaden.
- Notieren Sie das Datum des Zugangs.
- Bitten Sie um Bedenkzeit.
Sie haben eine Abmahnung erhalten? Sie müssen sie nicht hinnehmen. Eine unberechtigte oder unbestimmte Abmahnung können Sie angreifen und aus der Personalakte entfernen lassen. So gehen Sie vor.
Unterschreiben Sie allenfalls den Erhalt, nicht den Inhalt. Eine Bestätigung des Vorwurfs kann Ihnen später schaden.
Prüfen Sie, ob die Abmahnung ein konkretes Verhalten nach Ort, Zeit und Umständen benennt und die Kündigung für den Wiederholungsfall androht — pauschale Vorwürfe sind unwirksam.
Halten Sie Ihre Sicht des Vorfalls fest und sammeln Sie Belege und Zeugen, die den Vorwurf entkräften.
Sie dürfen eine schriftliche Gegendarstellung zur Personalakte reichen (§ 83 Abs. 2 BetrVG). Sie wird der Abmahnung beigefügt und dokumentiert Ihre Sicht.
Ist die Abmahnung unberechtigt, fordern Sie den Arbeitgeber schriftlich auf, sie aus der Personalakte zu entfernen (§ 1004 BGB analog i.V.m. § 242 BGB).
Reagiert der Arbeitgeber nicht, können Sie die Entfernung vor dem Arbeitsgericht durchsetzen; bei unwirksamen Abmahnungen ist die Klage aussichtsreich.
Eine Abmahnung ist oft Vorstufe einer verhaltensbedingten Kündigung. Eine unwirksame Abmahnung schwächt eine spätere Kündigung erheblich.